Münster - (SMS) - Die Stadt Münster gleicht ihr Vorgehen im Umgang mit
Kindern aus den Kreisen Warendorf und Gütersloh dem Vorgehen der
Behörden in diesen beiden Kreisen an:
Alle Schülerinnen und Schüler, die
in den Kreisen Gütersloh oder Warendorf wohnhaft sind oder sich
üblicher Weise dort aufhalten, sind auch vom Unterricht an münsterischen
Schulen ausgeschlossen und dürfen – ebenso wie in den Kreisen Warendorf
und Gütersloh – auch in Münster Schulgebäude nicht betreten.
Ein Ausschluss von der Betreuung und ein Betretungsverbot gelten auch für Kinder aus den beiden Kreisen, die Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflege in Münster besuchen.
Hintergrund ist ein dramatisches Infektionsgeschehen in den Nachbarkreisen: Binnen weniger Tage wurden ausgehend von einem Fleischbetrieb der Firma Tönnies im Kreis Gütersloh über 1500 Neuinfektionen mit dem gefährlichen Corona-Virus gezählt. In der Folge kam es auch zu einem auffälligen Infektionsgeschehen im Kreis Warendorf.