Frankreich hat nach Ansicht des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) seit 2010 den Grenzwert für Stickstoffdioxid "systematisch und anhaltend" überschritten. Der EuGH gab deshalb am Donnerstag einer Vertragsverletzungsklage der EU-Kommission statt und verurteilte Frankreich wegen eines Verstoßes gegen die Verpflichtungen in der EU-Richtlinie zur Luftqualität. Das Urteil könnte für Deutschland richtungsweisend sein, weil die Kommission auch gegen die Bundesrepublik eine Vertragsverletzungsklage erhob. (Az. C-636/18)
Frankreich habe "offenkundig nicht rechtzeitig geeignete Maßnahmen" getroffen, um den Zeitraum der zu hohen Stickstoffdioxid-Werte so kurz wie möglich zu halten. Die "systematische und anhaltende" Überschreitung in sieben aufeinanderfolgenden Jahren belege dies. Die Kommission hatte Frankreich wegen der zu hohen Stickstoffdioxid-Werte in zwölf Ballungsräumen verklagt.
Die Kommission erhob auch gegen Deutschland eine Klage wegen Überschreitung der Grenzwerte in mehreren Städten. Wann der EuGH darüber entscheidet, ist aber noch unklar.
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