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Stickstoffdioxid-Werte in Frankreich "systematisch" überschritten

Der EuGH gab deshalb am Donnerstag einer Vertragsverletzungsklage der EU-Kommission statt und verurteilte Frankreich wegen eines Verstoßes gegen die Verpflichtungen in der EU-Richtlinie zur Luftqualität

Frankreich hat nach Ansicht des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) seit 2010 den Grenzwert für Stickstoffdioxid "systematisch und anhaltend" überschritten. Der EuGH gab deshalb am Donnerstag einer Vertragsverletzungsklage der EU-Kommission statt und verurteilte Frankreich wegen eines Verstoßes gegen die Verpflichtungen in der EU-Richtlinie zur Luftqualität. Das Urteil könnte für Deutschland richtungsweisend sein, weil die Kommission auch gegen die Bundesrepublik eine Vertragsverletzungsklage erhob. (Az. C-636/18)

Frankreich habe "offenkundig nicht rechtzeitig geeignete Maßnahmen" getroffen, um den Zeitraum der zu hohen Stickstoffdioxid-Werte so kurz wie möglich zu halten. Die "systematische und anhaltende" Überschreitung in sieben aufeinanderfolgenden Jahren belege dies. Die Kommission hatte Frankreich wegen der zu hohen Stickstoffdioxid-Werte in zwölf Ballungsräumen verklagt.

Die Kommission erhob auch gegen Deutschland eine Klage wegen Überschreitung der Grenzwerte in mehreren Städten. Wann der EuGH darüber entscheidet, ist aber noch unklar.

cax/jm