Münster - Wer eine Wohnung vermieten, verkaufen oder verpachten
möchte, muss einen Energieausweis vorlegen können, damit der Mieter oder
Käufer sich einen Eindruck von den Energieverbräuchen der Immobilie
machen kann. Was für Autos, Kühlschränke und andere Elektrogerät gilt,
sollte beim Wohnen nicht außer Acht gelassen werden.
Wie ein
Energieausweis richtig zu lesen ist und was die Unterschiede zwischen
den verschiedenen Ausweisen sind, erläutert Energieberaterin Silke
Puteanus am Montag, 29. Juni, in der Energiesprechstunde der
Verbraucherzentrale von 9 bis 16 Uhr im Stadthaus 3, Albersloher Weg 33
(Tel. 0 25 1/4 92-67 68). Auch andere Fragen zum Thema Energie einsparen
werden beantwortet. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.