Opfer von politischer Verfolgung in der DDR können ihren Anspruch auf Entschädigung und Rehabilitierung nun unbefristet geltend machen. Bislang galt für die Antragstellung eine Frist bis Ende 2019, diese Beschränkung hob der Bundestag am Donnerstag auf. Die Opfer können damit weiterhin auf Antrag politisch motivierte Urteile aus der DDR-Zeit aufheben und sich ihre Rehabilitierung per Gerichtsbeschluss bestätigen lassen.
Opfer von politisch motivierten Urteilen in der DDR erhalten eine Opferrente, die seit 2015 bei 300 Euro im Monat liegt. Politisch Verfolgte, die in der DDR ihren Beruf nicht ausüben konnten, erhalten 214 Euro. Diese Renten werden weiterhin gezahlt.
"Auch beinahe drei Jahrzehnte nach der Wiedervereinigung und dem Ende des SED-Unrechtsregimes führen Betroffene noch Rehabilitierungsverfahren", heißt es in dem Entwurf der Koalition. Zwar gehe die Zahl der Anträge seit Jahren zurück, allerdings weise die Zahl der neu eingereichten Anträge darauf hin, "dass die Rehabilitierung von SED-Unrecht auch heute noch nicht abgeschlossen" sei.
Das Gesetz verfolgt zudem das Ziel, die Rehabilitierung von zu DDR-Zeiten in Heimen untergebrachten Kindern und Jugendlichen zu vereinfachen. Damit griff die Koalition ein Anliegen der Bundesländer auf. Davon profitieren sollen Bürger, denen in der DDR in Heimen für Kinder oder Jugendliche Unrecht widerfahren ist.
Bei den Verfahren zur Rehabilitierung kam es laut den Gesetzesinitiatoren bislang regelmäßig zu Problemen, weil erforderliche Unterlagen aus DDR-Beständen wie beispielsweise Jugendhilfeakten nicht mehr auffindbar sind. Hier sollen die Hürden nun gesenkt werden, um die Rehabilitierung zu erleichtern.
Die Koalition schätzt die zusätzlichen Kosten des neuen Gesetzes für die Jahre 2020 bis 2024 auf drei bis 4,8 Millionen Euro für den Bundesetat. Die Länder würden mit 1,3 bis 1,9 Millionen Euro belastet.
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