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Unfall mit Tieren

Es ist der Alptraum jeden Autofahrers: Bei der Fahrt auf der Landstraße läuft plötzlich unmittelbar vor dem Wagen ein Reh oder ein Wildschwein auf die Fahrbahn. Bremsen oder Ausweichen ist nicht möglich,...


Baiersbrunn - (ots) -  ... ein Zusammenstoß oft unvermeidbar. Wie sich Autofahrer nach einem Wildtierunfall gesetzeskonform verhalten und zudem sich selbst schützen, verrät das Apothekenmagazin "Senioren Ratgeber" in seiner aktuellen Ausgabe.

Polizei oder Jäger stellt Wildunfallbescheinigung aus

Regel Nummer eins: sofort anhalten und am Unfallort bleiben - das schreibt das Tierschutzgesetz vor.

Auf keinen Fall sollte das Tier im Auto mitgenommen werden, weil dem Autofahrer dies als Wilderei ausgelegt werden könnte. Ohnehin sollte wegen der Verletzungs- oder Infektionsgefahr das angefahrene Tier nicht angefasst werden.

Wie bei anderen Unfällen muss die Warnblinkanlage eingeschaltet und der Unfallort gesichert werden. Sodann wird die Polizei verständigt, die wiederum den zuständigen Jäger informiert.

Tipp: den Schaden am Auto per Foto für die Versicherung dokumentieren und sich von der Polizei oder vom Jäger eine Bescheinigung über den Wildunfall ausstellen lassen.