Baiersbrunn - (ots) - ... ein Zusammenstoß oft unvermeidbar. Wie sich Autofahrer nach einem
Wildtierunfall gesetzeskonform verhalten und zudem sich selbst schützen,
verrät das Apothekenmagazin "Senioren Ratgeber" in seiner aktuellen
Ausgabe.
Polizei oder Jäger stellt Wildunfallbescheinigung aus
Regel Nummer eins: sofort anhalten und am Unfallort bleiben - das
schreibt das Tierschutzgesetz vor.
Auf keinen Fall sollte das Tier im
Auto mitgenommen werden, weil dem Autofahrer dies als Wilderei ausgelegt
werden könnte. Ohnehin sollte wegen der Verletzungs- oder
Infektionsgefahr das angefahrene Tier nicht angefasst werden.
Wie bei
anderen Unfällen muss die Warnblinkanlage eingeschaltet und der
Unfallort gesichert werden. Sodann wird die Polizei verständigt, die
wiederum den zuständigen Jäger informiert.
Tipp: den Schaden am Auto per Foto für die Versicherung dokumentieren und sich von der Polizei oder vom Jäger eine Bescheinigung über den Wildunfall ausstellen lassen.