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Recht Neu

Thomas Fischer teilt gern verbal aus. Nun wurde zu einer Unterlassungsklage des Ex-Bundesrichters verhandelt.

Thema des Tages

LG Karlsruhe – Thomas Fischer: Bereits vor seiner Versetzung in den Ruhestand pflegte Bundesrichter a.D. Thomas Fischer ein kritisches Verhältnis zu Journalisten. Eine dieser Auseinandersetzungen fand nun am Landgericht Karlsruhe eine juristische Fortsetzung. Fischer verlangt dort von der freien Journalistin Gaby Mayr Unterlassung, Widerruf und Schadensersatz wegen Äußerungen im Rahmen einer Kontroverse um den Beitrag des nach dem weiterhin publizistisch tätigen Juristen benannten Strafrechts-Kommentar. Im Frühjahr 2018 hatte Mayr diesen für Verurteilungen nach § 219a Strafgesetzbuch verantwortlich gemacht und dem Autor auch gleich noch "grobe handwerkliche Schlamperei" und die Fortsetzung der Kommentierung des erzkonservativen Herbert Tröndle vorgeworfen. Bei der nun angesetzten Verhandlung habe sich angedeutet, dass dieser Punkt wohl als unwahre Tatsachenbehauptung eingestuft werden wird, schätzen lto.de (Christian Rath) und SZ (Wolfgang Janisch) ein. Dagegen könnte der "Schlamperei"-Vorwurf sowie die Behauptung, Fischers Kommentar sei "schlecht für die Rechtsprechung" wohl als zulässige Meinungsäußerung eingestuft werden. Der Bericht der FAZ (Constantin van Lijnden) zitiert den früheren Richter auch noch zu seinem Motiv für die Klage. Mayr habe "in besonders unqualifizierter und perfider Weise versucht", "persönliche Herabsetzungen und unzutreffende Tatsachenbehauptungen zu verbinden" und darüber hinaus auch noch seine wirtschaftliche Schädigung beabsichtigt. Das Gericht hat eine Entscheidung für den 27. September terminiert.

Rechtspolitik

EU-Kommission: Ein Überblick zu den Mitgliedern der nun vorgestellten, von Ursula von der Leyen angeführten EU-Kommission findet sich u.a. bei spiegel.de (Markus Becker/Peter Müller). netzpolitik.org (Alexander Fanta) stellt die für die Netzpolitik besonders relevanten Kommissare vor und führt hier auch den designierten EU-Kommissar für Justiz und Rechtsstaatlichkeit, den Belgier Didier Reynders, auf.

Staatsschulden: Die FAZ (Reinhard Müller) beschreibt, dass auch bereits vor Einführung der sogenannten Schuldenbremse im Jahr 2009 durch das Grundgesetz eine grundsätzliche verfassungsrechtliche Pflicht zum Ausgleich öffentlicher Haushalte bestanden hat. Gleichwohl habe die "staatliche Verschuldungspolitik seit der Finanzreform 1967/1969 praktisch durchgehend zu neuen Schulden geführt". Die damals angedachte Entschuldung in Zeiten konjunktureller Erholung sei dagegen unterblieben. Nun müsse die in Deutschland und Europa ihre Wirkung erzielt habende Schuldenbremse "verteidigt werden".

Religiöse Symbolik: Ein von der niedersächsischen Justizministerin Barbara Havliza (CDU) vorgelegter Gesetzentwurf zu einem Verbot religiöser Symbole und Kleidungsstücke für Staatsanwälte und Richter hat im Landtag des Landes breite Zustimmung erfahren. Unterbunden werden sollten Symbole, die eine religiöse, weltanschauliche oder politische Überzeugung zum Ausdruck bringen, gibt lto.de die Ministerin wieder.

Mietendeckel: Das Hbl (Matthias Streit) bringt einen ausführlichen Überblick zu den mutmaßlichen Konsequenzen des gegenwärtig in Berlin diskutierten Mietendeckels.

Nationalität von Tatverdächtigen: Die FAZ (Reiner Burger) weist auf Schwierigkeiten bei der Umsetzung des vom nordrhein-westfälischen Innenminister Herbert Reul (CDU) verfolgten Plans, in Polizei-Pressemitteilungen zukünftig grundsätzlich die Nationalität von Tatverdächtigen zu nennen, hin. Der entsprechende Erlass warte noch auf eine erforderliche Ressortabstimmung, Justizminister Peter Biesenbach (CDU) habe derweil bereits datenschutzrechtliche Bedenken angemeldet.

Justiz

EuGH zu Vorratsdatenspeicherung: Über die am Europäischen Gerichtshof geführte länderübergreifende Verhandlung zur Zulässigkeit einer nachrichtendienstlichen Vorratsdatenspeicherung berichtet nun auch swr.de (Gigi Deppe).

BGH zu Faxgerät: Gibt ein Rechtsanwalt den Versuch, einen fristgebundenen Schriftsatz per Fax zu übersenden, wegen dauerhafter Belegung des gerichtlichen Geräts gegen 20 Uhr auf, kann dies als Verschulden gewertet werden und einem erfolgreichen Wiedereinsetzungsantrag entgegenstehen. In dem im August vom Bundesgerichtshof entschiedenen, nun veröffentlichten und von lto.de berichteten Fall hatte der Anwalt zwischen 16 und 20 Uhr 54 erfolglose Sendeversuche unternommen. Weitere Versuche am späteren Abend wären aber nicht von vornherein aussichtslos oder unzumutbar gewesen, so der BGH.

BGH zu Umschuldungs-Gebühr: Der bei einer Bank durch die Umschuldung von Immobilienkrediten anfallende Arbeitsaufwand ist mit dem berechneten Zins abgegolten, die Erhebung weiterer Gebühren damit unzulässig. Eine entsprechende AGB-Klausel halte einer Inhaltskontrolle nicht stand. Dies entschied der Bundesgerichtshof in einem von lto.de berichteten und vom Bundesverband der Verbraucherzentralen erstrittenen Urteil. Ein ausführlicher Bericht findet sich auch in der Welt (Karsten Seibel).

OVG Bremen – Polizeieinsatz-Kosten: Im vergangenen März entschied das Bundesverwaltungsgericht, dass Fußballvereine grundsätzlich an den Polizeieinsatz-Kosten bei sogenannten Hochrisiko-Spielen beteiligt werden können. Zur Klärung weiterer Einzelheiten wurde die Sache an das Oberverwaltungsgericht der Freien Hansestadt zurückverwiesen. Die Deutsche Fußballliga (DFL) als Zusammenschluss der Vereine der beiden höchsten Spielklassen hat nun angekündigt, in vier Gebührenbescheiden geforderte 1,17 Millionen Euro zu überweisen, die Hälfte des Betrages werde dem örtlichen SV Werder in Rechnung gestellt. Hiermit sei "ausdrücklich" keine Anerkennung der Rechtmäßigkeit der Bescheide verbunden, zitiert der Bericht von zeit.de die DFL. Tatsächlich strebe man auch weiterhin eine Klärung beim Bundesverfassungsgericht an.

OLG Frankfurt/M. zu Abgasaffäre/Skoda-Import: Über die aus der vergangenen Woche stammende Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt/M., nach der dem Importeur des VW-Tochter-Unternehmens Skoda eine Kenntnis zu manipulierter Software nicht zugerechnet werden kann, berichtet nun auch lto.de.

LSG NRW zu Hartz IV-Leistungen: Über den jüngst veröffentlichten Beschluss des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen zur Zulässigkeit einer vollständigen Kürzung von Hartz IV-Leistungen berichtet nun auch die FAZ (Marcus Jung).

LG Bayreuth – Mord an Sophia L.: Im Strafverfahren zur Tötung der Tramperin Sophia L. haben die Beteiligten am Landgericht Bayreuth ihre Plädoyers gehalten. Während die Anklage einen Mord für bewiesen hält, plädierte die Verteidigung des angeklagten Fernfahrers für eine Verurteilung wegen Totschlags, berichtet zeit.de.

LG Duisburg – VW: VW-Vorstandsvorsitzender Herbert Diess hat einer Anordnung zum persönlichen Erscheinen in zwei am Landgericht Duisburg geführten Verfahren zu Ansprüchen von VW-Diesel-Käufern keine Folge geleistet. Nach der Meldung der FAZ (Marcus Jung) habe sich Diess aber vertreten lassen. Der Manager sollte sich zu einer von ihm in einem Fernsehinterview getätigten Äußerung, VW habe einen "Betrug" begangen, erklären.

VG Berlin zu Verteidigungsministerium: Die Hauptdienststelle des Bundesministeriums der Verteidigung hat ihren Sitz weiterhin in Bonn. Dies stellte das Verwaltungsgericht Berlin in einem von lto.de berichteten Beschluss zur personalvertretungsrechtlichen Vertretung klar. Für das Gericht liege die Zuständigkeit für die Festlegung des Hauptsitzes des Ministeriums bei der Bundesregierung. Weil diese die im Berlin/Bonn-Gesetz von 1994 getroffene Festlegung bislang nicht geändert hat, sei auch die seit damals veränderte Mitarbeiterverteilung in personalvertretungsrechtlicher Hinsicht belanglos. Der im Beitrag zitierte Prozessbevollmächtigte des unterlegenen Berliner Personalrats bestreitet diese rechtliche Würdigung.

StA Köln – Commerzbank: In einem ausführlichen Bericht geht das Hbl (Sönke Iwersen u.a.) vertieft auf die Rolle der Commerzbank bei sogenannten Cum-Ex-Geschäften ein. Anders als bisher angenommen – im Gegensatz zu anderen Geldinstituten ist die Bank nicht an dem in der vergangenen Woche gestarteten Strafverfahren am Landgericht Bonn beteiligt – hätten sich wohl auch Händler der Bank an den fragwürdigen Geschäften beteiligt, nun habe die bei der Bearbeitung des Skandals "landesweit führende" Kölner Staatsanwaltschaft einen Durchsuchungsbeschluss gegen die Bank erwirkt. Die FAZ (Hanno Mussler/Marcus Jung) berichtet ebenfalls.

Recht in der Welt

Türkei – Präsidentenbeleidigung: Die Oberstaatsanwaltschaft Ankara hat den früheren Bundestagsabgeordneten Memet Kilic (Grüne) wegen Präsidentenbeleidigung angeklagt. Beanstandet würden Äußerungen des Doppelstaatlers in einem Zeitungsinterview, schreibt die taz (Jürgen Gottschlich) und nennt weitere Beispiele von deutschen und türkischen Staatsbürgern, die wegen dieses Tatbestandes angeklagt oder sogar verurteilt worden sind.

Sonstiges

Gesellschaft für Freiheitsrechte: Ist die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) eine Rechtsschutzversicherung für das Grundgesetz? So überschreibt der SWR RadioReportRecht (Philip Railon) seinen dieswöchigen Beitrag, der Arbeit, Strategie und Funktion der GFF innerhalb des deutschen Rechtssystems vorstellt sowie eines ihrer aktuellen Themen, der Strafbarkeit des sogenannten Containerns vertieft behandelt.

Verdachtsberichterstattung: Für den FAZ-Einspruch legt Arne Klaas, Referendar im Bundesjustizministerium, aus Anlass des Falls Christoph Metzelder die rechtlichen Grundlagen der öffentlichen Statements der Hamburger Staatsanwaltschaft sowie der Berichterstattung über die Sache dar. Der Autor hält wegen der Schwere der Vorwürfe sowohl den bei der Ermittlungsbehörde anzulegenden Verhältnismäßigkeitsmaßstab als auch die in presserechtlicher Hinsicht erforderliche Abwägung zwischen allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Betroffenen und dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit für verletzt.

Datenschutzbußgelder: Nach Meldung der FAZ (Hendrik Wieduwilt) hat sich die aus Datenschutzbehörden bestehende Datenschutzkonferenz auf ein Modell zur Berechnung von Datenschutzbußgeldern geeinigt. Hierbei würde ausgehend vom Umsatz des Unternehmens ein "Tagessatz" ermittelt, der dann je nach Schwere der Tat und Art ihrer Begehung erhöht werde.

Das Letzte zum Schluss Lost & Found: Am Montagabend erschreckte der Fund einer Königspythons in einer Mülltonne einen Mann aus Bönen/NRW. Die sofort eingeleiteten polizeilichen Ermittlungen gegen den unbekannten "verantwortungslosen" Halter können nun als abgeschlossen vermerkt werden. Wie spiegel.de berichtet, meldete sich die Besitzerin selbst bei der Polizei. Sie gab an, nicht mitbekommen zu haben, wie sich ihr Haustier in ihrem Hausmüll verkrochen habe.