(Stadt Hamm) Empfängerinnen
und Empfänger von Sozialleistungen in Hamm können sich die
Attestgebühren für den Nachweis der Masernimpfung zur Einschulung
ihrer Kinder erstatten lassen. Die Möglichkeit besteht für alle
Menschen, die Leistungen vom Kommunalen Jobcenter nach dem SGB II
(Hartz IV), Leistungen nach dem SGB XII oder Wohngeld vom Amt für
Soziales, Wohnen und Pflege, Kinderzuschlag von der Familienkasse
oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten.
Sie
können die Rechnung des Hausarztes für das Attest und eine Kopie
des Attestes an das Kommunale Jobcenter oder das Amt für Soziales,
Wohnen und Pflege, Sachgebiet Bildung und Teilhabe, schicken oder in
den Hausbriefkästen einwerfen. Ein separater Antrag ist nicht
erforderlich, die Kosten für das Attest werden zeitnah auf das Konto
des Leistungsempfängers erstattet.
Stadt Hamm