- (BPA) - Dazu erklärt Kulturstaatsministerin Monika Grütters: „Ein gutes Stück auf dem Weg zum Neustart speziell für unseren Kultur- und Medienbereich ist nun geschafft. Mit der Kulturmilliarde mobilisieren wir zusätzlich rund die Hälfte unseres Jahreshaushalts allein für die Zukunft des Kulturlebens in Deutschland. In Kombination mit anderen Hilfspaketen der Bundesregierung ist das ein Beitrag, der international seinesgleichen sucht. Wir setzen damit ein Zeichen für unsere gemeinsame Überzeugung: Kultur ist kein dekorativer Luxus – auch und erst recht nicht in einer beispiellosen Krise wie dieser. Diese Überzeugung werde ich im Übrigen auch in die beginnende deutsche EU-Ratspräsidentschaft hineintragen und mich gemeinsam mit meinen europäischen Amtskolleginnen und -kollegen dafür einsetzen, dass Kultur und Medien auch in den europäischen Hilfspaketen angemessen mitgedacht werden.“
Das Programm NEUSTART KULTUR gliedert sich in vier Teilprogramme:
- im ersten Bereich „Pandemiebedingte Investitionen“ werden Maßnahmen zur Wiedereröffnung überwiegend privat finanzierter Häuser unter Hygiene- und Abstandsauflagen mit insgesamt bis zu 250 Millionen Euro gefördert. Diese Gelder sollen Einrichtungen zugutekommen, deren regelmäßiger Betrieb nicht überwiegend von der öffentlichen Hand finanziert wird.
- Im zweiten Teil „Stärkung der
Kulturinfrastruktur“ stehen Nothilfen in Höhe von insgesamt bis zu 480
Millionen Euro zur Verfügung, damit die Einrichtungen neue
Kulturprogramme entwickeln können, aus denen sich dann wiederum
Auftragsmöglichkeiten für selbständige Kreative ergeben.
- für den dritten Baustein stehen bis zu 150
Millionen Euro bereit, mit dem
alternative, auch digitale Kulturangebote unterstützt werden.
- pandemiebedingte Einnahmeverluste und Mehrbedarfe werden beim vierten Baustein mit bis zu 100 Millionen Euro der vom Bund geförderten Häuser und Projekte aufgefangen.
Monika Grütters weiter: „Damit die Gelder jetzt schnellstmöglich bei den Einrichtungen ankommen, arbeiten wir bereits unter Hochdruck in engem Austausch mit den verschiedenen Branchenverbänden an der Ausgestaltung der einzelnen Förderstränge. Ab der kommenden Woche werden die Fördergrundsätze für den ersten Programmteil ‚Pandemiebedingte Investitionen in Kultureinrichtungen zur Erhaltung und Stärkung der bundesweit bedeutenden Kulturlandschaft‘ veröffentlicht.
Im Programm enthalten sind auch Hilfen in Höhe von 20 Millionen Euro für den privaten Rundfunk, der durch den Einbruch an Werbeeinnahmen schwer getroffen wurde.
Die zu fördernden Maßnahmen müssen bis spätestens Ende 2021 abgeschlossen sein.