Münster - (SMS) - Die Betroffenen haben einen Anspruch auf eine rechtsichere und klare Entscheidung. Nachteile sollen durch diese überraschende Entwicklung auf Bundesebene den Menschen nicht entstehen", betont Norbert Vechtel, stellvertretender Leiter des Ordnungsamtes. "Wir sind hierzu auch in Gesprächen mit den Münsterlandkreisen und der Polizei." Bis zur Klärung werde die Bußgeldstelle der Stadt keine Bußgeldbescheide erlassen und die ausstehenden Entscheidungen der zuständigen Ministerien von Bund und Land abwarten.
Allerdings: Verwarngelder ("Knöllchen") werden dennoch weiterhin ausgesprochen. Bußgeldbescheide werden in einem zweiten Schritt erst versandt, wenn die "Knöllchen" nicht bezahlt wurden. Diese Bescheide werden zunächst angehalten.
Das Bundesverkehrsministerium ist der Auffassung, dass die geänderte Bußgeld-Verordnung der Ende April in Kraft getretenen StVO-Novelle nichtig sei. Nach einer Videokonferenz des Bundesministeriums mit den Ministerien der Länder, gelangten die Fachleute zu der Auffassung, dass diese "Nichtigkeit" lediglich die Änderung des Bußgeldkataloges, nicht aber die komplette StVO-Novelle, betrifft.
Das Bundesverkehrsministerium will noch im Juli einen Entwurf einer Änderungsverordnung zum Bußgeldkatalog vorlegen. Die Änderungsverordnung soll nach Möglichkeit im Dezember in Kraft treten.
Stadt Münster