Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster hat am Montag per Eilbeschluss den Corona-Lockdown im Kreis Gütersloh vorläufig außer Vollzug gesetzt. Die Fortschreibung der Einschränkungen des öffentlichen Lebens im gesamten Kreisgebiet Gütersloh sei nach der Prüfung im Eilverfahren voraussichtlich rechtswidrig gewesen, befand das Gericht. Es sei "möglich und erforderlich" gewesen, eine "differenziertere Regelung" zu erlassen.
rh/cha
© Agence France-Presse