09.07.2020/Kreis Coesfeld. Das Schüler-BAföG muss für jedes Schuljahr neu beantragt werden. Ein Anspruch auf Ausbildungsförderung entsteht bzw. besteht zwar mit dem Beginn der Ausbildung, gewährt wird BAföG aber frühestens ab dem Monat der Antragstellung. Dabei gilt der amtliche Posteingangsstempel. Um die Frist zu wahren, ist die Einreichung eines formlosen schriftlichen unterschriebenen Antrages ausreichend. Darauf weist das Amt für Ausbildungsförderung des Kreises Coesfeld nun hin.
Aufgrund der umfassenden gesetzlichen Änderungen im BAföG sollten auch Schülerinnen und Schüler, die im letzten Schuljahr keinen Anspruch auf Ausbildungsförderung hatten, prüfen lassen, ob sich für das neue Schuljahr ein Anspruch ergibt. Erfahrungsgemäß gehen beim Amt für Ausbildungsförderung zu Beginn des neuen Schuljahres zahlreiche Anträge auf Schüler-BAföG ein; dadurch kann es zu längeren Bearbeitungszeiten kommen.
Weiterführende Informationen und die Antragsformulare stehen auf der Internetseite www.bafög.de bereit. Die amtlichen Antragsformulare liegen in allen Bürgerbüros im Kreis Coesfeld und im Amt für Ausbildungsförderung der Kreisverwaltung zur Abholung bereit.
Persönliche Vorsprachen sollten aufgrund der aktuellen Pandemielage vermieden werden. Eine Beratung ist jedoch während der Sprechzeiten (Montag bis Freitag von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr sowie montags und mittwochs von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr) telefonisch (Rufnummern 02541 / 18-5025 bis -5027) oder über E-Mail (bafoeg@kreis-coesfeld.de) möglich.
Der Landrat des Kreises Coesfeld