(Stadt Hamm) Alle Fahrzeuge, die in Hamm registriert sind, können ab sofort online und damit rund um die Uhr abgemeldet werden. Die bisher verpflichtende Nutzung der elektronischen Identität des Personalausweises ist nicht mehr erforderlich. Voraussetzung ist, dass das Kfz zuletzt nach dem 01.01.2015 zugelassen wurde. Denn dann haben die Kennzeichen und die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) spezielle Siegel, bei denen sogenannte TAN-Nummern durch Abrubbeln freigelegt werden können. Nach Eingabe der Daten und Bezahlung der Abmeldung wird eine elektronische Abmeldebestätigung ausgefertigt. Die Mitteilung an die Versicherung und die für die Kfz-Steuer zuständige Stelle (Zoll) erfolgt automatisiert.
Unter
kfz-online.hamm.de (ohne
www) kann das Verfahren durchgeführt werden. "Wir sind froh,
dass Bund und Land es kürzlich ermöglicht haben, dieses
vereinfachte Verfahren anzubieten. Jährlich nehmen wir 18.000
Abmeldungen vor. Man sieht daran, welches Potential diese Lösung
hat", betont Oberbürgermeister Thomas Hunsteger-Petermann.
Neben der Online-Abmeldung besteht weiterhin die Möglichkeit, die
Abmeldungen auch über eine der Abmeldeboxen in den Bürgerämtern
Mitte, Bockum-Hövel, Herringen und ab dem 13. Juli auch in Rhynern
vorzunehmen oder den postalischen Weg zu nutzen. Informationen zu die
diesen Verfahren finden sich auf www.hamm.de.
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Hamm