Das oberste Gericht Kataloniens teilte am Montag im Kurzbotschaftendienst Twitter mit, die von der Regionalregierung angeordnete Ausgangssperre verstoße gegen geltendes Recht. Das Gerichtsurteil kann angefochten werden.
Wegen eines neuen Corona-Infektionsherds hatte die katalonische Regionalregierung am Samstagabend eine Ausgangssperre für den Großraum Lleida (Lérida) verhängt, die am Sonntag in Kraft trat. Bereits gut eine Woche zuvor war die Gegend vom Rest des Landes isoliert worden.
Die Krankenhäuser in der Gegend um Lleida stehen kurz vor einer Überlastung. Die Ausgangssperre für die Gegend ist die erste derartige Maßnahme seit dem Auslaufen des wegen der Corona-Pandemie verhängten Ausnahmezustands in Spanien am 21. Juni. Die Betroffenen dürfen ihr Zuhause nur verlassen, um zur Arbeit oder zum Arzt zu gehen oder Lebensmittel einzukaufen. Ansammlungen von mehr als zehn Menschen wurden untersagt.
Spanien zählte zwischenzeitlich zu den am schwersten von der Corona-Pandemie betroffenen Ländern Europas. Mehr als 28.400 Menschen starben. Landesweit gilt eine Maskenpflicht für öffentlich zugängliche geschlossene Räume sowie für Bereiche im Freien, in denen die Wahrung der Abstandsregeln nicht gewährleistet werden kann.
In der Region Katalonien gilt seit Donnerstag allerdings eine verschärfte Maskenpflicht, die den Mund-Nasen-Schutz auch im Freien bei Wahrung der Abstandsregeln vorsieht. Eine verschärfte Maskenpflicht gilt seit Montag auch auf Mallorca und den anderen Baleareninseln.isd/ans
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