Vom Vorwurf der „Aufstachelung des Volkes zu Hass und Feindseligkeit“ und der „Propaganda für die Gülen-Bewegung“ wurde Yücel freigesprochen.
„Deniz Yücel ist unschuldig und hat nur seine Arbeit als Journalist gemacht. Dass die türkische Justiz an dem absurden Vorwurf der Terrorpropaganda festhält und Yücel zu fast drei Jahren Haft verurteilt, zeigt, wie politisiert und willkürlich diese ist“, sagte RSF-Geschäftsführer Christian Mihr. „Wir sind erleichtert, dass Deniz Yücel mittlerweile wieder in Deutschland in Freiheit lebt. Wir dürfen aber nicht das Schicksal der zahlreichen in der Türkei wegen ihrer Arbeit inhaftierten Medienschaffenden vergessen und fordern auch ihre Freilassung.“
Der Prozess gegen Yücel hatte Ende Juni 2018 in Istanbul in seiner Abwesenheit begonnen. Der heutige Termin war bereits die neunte Anhörung. Yücel saß insgesamt ein Jahr und zwei Tage im Gefängnis, davon rund zehn Monate in Isolationshaft. Ende Februar 2017 hatte ein Haftrichter Untersuchungshaft gegen ihn angeordnet und sich dabei auf Artikel gestützt, die der Welt-Korrespondent geschrieben hatte. Einer der Artikel war ein Interview mit einem PKK-Anführer aus dem Jahr 2015. Yücel war im Februar 2018 freigelassen worden und nach Deutschland zurückgekehrt.
Ende Juni 2019 urteilte das türkische Verfassungsgericht, dass die Verhaftung Yücels rechtswidrig war und das Recht auf persönliche Sicherheit und Freiheit sowie das Recht auf Meinungsfreiheit verletzt worden sei. Das Gericht beanstandete zudem, dass im Hafturteil und in der Anklageschrift zahlreiche Aussagen in Yücels Welt-Artikeln fehlerhaft ins Türkische übersetzt worden seien.
Am Dienstag wurde der Prozess gegen die Ulmer Journalistin Mesale Tolu erneut auf den 11. Februar 2021 vertagt. Die Staatsanwaltschaft wirft ihr Mitgliedschaft in einer Terrororganisation vor. Reporter ohne Grenzen fordert ihren Freispruch.
Auf der Rangliste der Pressefreiheit steht die Türkei auf Platz 154 von 180 Staaten.
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