Die von der Bezirksregierung Münster am 17. Juli 2020 erteilte Genehmigung, die es der BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH und der Brennelement-Zwischenlager Ahaus GmbH erlaubt, bis zum 31. Dezember 2057 sonstige radioaktive Stoffe im Abfall-Zwischenlager Ahaus zwischenzulagern, ist ab dem 24. Juli 2020 öffentlich einsehbar.
Die Genehmigung wird an diesem Tag im Amtsblatt der Bezirksregierung veröffentlicht und liegt in den Gebäuden der Bezirksregierung Münster und der Stadt Ahaus für die Dauer von zwei Wochen öffentlich aus. Zusätzlich ist sie auf der Internetseite der Bezirksregierung abrufbar. Details der Genehmigung wird die Bezirksregierung zudem in einer öffentlichen Sitzung des Rates der Stadt Ahaus erläutern.
Die bisherige Genehmigung war auf 10 Jahre befristet und lief am 20. Juli 2020 aus. Der Erteilung der neuen Genehmigung war eine intensive Prüfung und Erörterung mit breiter Einwenderbeteiligung vorangegangen. Insgesamt dauerte das Verfahren von der Antragstellung bis zum Abschluss rund vier Jahre. Die Bezirksregierung hat in dem Verfahren fortlaufend öffentlich kommuniziert, dass die Entscheidung über eine neue Genehmigung rechtzeitig vor dem Auslaufen der bisherigen Genehmigung am 20. Juli 2020 getroffen werden muss.
Die BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH und die Brennelement-Zwischenlager Ahaus GmbH hatten bereits im August 2016 einen Antrag auf Genehmigung des Umgangs mit sonstigen radioaktiven Stoffen in Form der Zwischenlagerung bei der Bezirksregierung Münster gestellt. Die Antragsunterlagen lagen ab Januar 2019 bis zwei Monate lang zur Einsichtnahme aus. Der Erörterungstermin zum Zwischenlager Ahaus fand an zwei Tagen im Juni 2019 im Audimax (Dorf Münsterland) in Legden statt.