Während der rund dreiwöchigen Bauarbeiten ist eine Vollsperrung der westlichen Gehwegseite des Leisweges im Bereich des Baugrundstückes (Haus Nr.15) erforderlich. Das Parken auf der östlichen Seite, gegenüber der Baumaßnahme, wird durch Beschilderung unterbunden.
Bei unmittelbaren Arbeiten am Gehweg oder an der Bordanlage des Gehweges zum Ende der Bauzeit wird der Leisweg in diesem Bereich punktuell eingeengt, um für ausreichend Arbeitsraum zu sorgen. Der Anliegerverkehr wird im Baustellenbereich weitestgehend aufrechterhalten. Alle Anlieger erreichen während der Bauarbeiten weiterhin ihre Grundstücke. Zur Information und Lenkung der Verkehrsteilnehmer werden Hinweisschilder am Beginn und Ende der Baustelle aufgestellt.
Für eventuell auftretende Behinderungen durch die Bauarbeiten bittet die Abteilung Straßenbau und -unterhaltung des Kreises Coesfeld die Verkehrsteilnehmer und Anlieger um Verständnis.
Wolfgang Heuermann
im Auftrag des Landrates Coesfeld
Foto: Claudio Schwarz | @purzlbaum