Im Kreis Gütersloh werden zahlreiche Tönnies-Beschäftigte zu Unrecht in Quarantäne gehalten. Darüber berichtet das ARD-Magazin MONITOR in seiner heutigen Ausgabe (Donnerstag, 30.07.2020). Der Redaktion liegen zahlreiche wortgleiche Quarantäne-Anordnungen an Beschäftigte des Fleischunternehmens vor, bei denen es sich offenbar um Musterschreiben des Kreisgesundheitsamts handelt. In den Schreiben ist etwa von positiven Corona-Tests und Krankheitssymptomen die Rede, die sich nach MONITOR-Recherchen in vielen Fällen als falsch herausgestellt haben. Bei Stichproben räumte das zuständige Gesundheitsamt die falschen Positiv-Bescheide in allen nachgefragten Fällen ein. In anderen Briefen wurde Beschäftigten mitgeteilt, dass sie aufgrund von Kontakten zu Infizierten in Quarantäne bleiben müssten, obwohl es sich bei den Adressaten um genesene Infizierte handelte, die als nicht mehr ansteckend gelten und bereits aus der Quarantäne entlassen worden waren.
Insgesamt wurden am 17. Juli allein in den Städten Rietberg und Rheda-Wiedenbrück rund 800 Briefe mit neuen Quarantäne-Anordnungen verschickt, überwiegend an osteuropäische Tönnies-Beschäftigte. Die große Eile, mit der die Musterbriefe zum Teil kurz vor Mitternacht im Kreis Gütersloh zugestellt wurden, erklärt sich mit dem Ende der vom Land NRW angeordneten allgemeinen Quarantäne für alle Tönnies-Beschäftigten am 17.Juli. Offenbar lag dem Kreis Gütersloh daran, möglichst viele Beschäftigte weiterhin in Quarantäne zu halten.
Bei den Beschäftigten, die auf ein Ende der vierwöchigen Quarantäne gehofft hatten, sorgten die Schreiben für große Empörung und Verunsicherung, zumal die Schreiben ausschließlich auf Deutsch formuliert waren. Dazu trugen auch die falschen Positiv-Bescheide bei. Es fühle sich an „wie ein sich wiederholender Albtraum“, „es ist wie ins Gefängnis gesteckt zu werden – aber ohne Urteil“, erzählten Betroffene dem ARD-Magazin.
Auf MONITOR-Anfrage berichten die Städte Rheda-Wiedenbrück und Rietberg von Adresslisten, Quarantänezeiten und Musterschreiben, die sie vom Kreis erhalten hätten. Dabei seien Personen „irrtümlich in den vom Kreis Gütersloh übermittelten Listen“ erfasst worden. Eine gesonderte Überprüfung aller einzelnen Fälle sei in den Kommunen nicht mehr erfolgt. Der Kreis Gütersloh spricht dagegen von Missverständnissen und zu überprüfenden Einzelfällen und sieht die Schuld bei den Kommunen. So hätte die Stadt Rietberg „falsche Vordrucke“ verwendet. Die Stadt wiederum weist diesen Vorwurf gegenüber MONITOR zurück.
Volker Brüggenjürgen, Vorstand des Caritasverbandes für den Kreis Gütersloh, sieht in den verschickten Musterschreiben einen Verstoß gegen die erforderliche Einzelfallprüfung. Wenn die ohnehin schon lange Quarantäne von vier Wochen nochmal verlängert werde, „dann haben die Menschen ein Anrecht darauf, dass das verwaltungstechnisch sorgfältig durchgeprüft ist, ob das ein rechtlich einwandfreier Grund ist, die Menschen länger in ihren Wohnungen einzusperren.“ Professor Sebastian Kluckert, Rechtswissenschaftler der Universität Wuppertal, hält das Verhalten unter Umständen auch für strafrechtlich relevant: „Wenn so etwas vorsätzlich geschieht, also zumindest billigend in Kauf genommen wird, dass Betroffenen die Freiheit entzogen wird, obwohl die Voraussetzungen des Infektionsschutzgesetzes gar nicht vorlagen, liegt eine Freiheitsberaubung im Sinne des Strafgesetzbuches vor.“
Stand: 30.07.2020, 06.00 Uhr
Monitor/WDR