Die juristischen Auseinandersetzungen zwischen Drittliga-Absteiger Preußen Münster und dem Deutschen Fußball-Bund (DFB) sind nach mehreren Wochen zu ihrem Ende gekommen. Das DFB-Bundesgericht hat im schriftlichen Verfahren die Berufung des Klubs gegen das Urteil des DFB-Sportgerichts hinsichtlich der Wertung des Spiels gegen den SV Meppen (0:3) als unbegründet zurückgewiesen. Nach diesem Urteil ist bei den Rechtsinstanzen des DFB derzeit kein Münsteraner Fall mehr anhängig.
Münster hatte seit dem Corona-Restart erfolglos gegen vier Partien Einspruch eingelegt. Hinzu kamen drei Verwaltungsbeschwerden gegen die Spieltagsansetzungen sowie ein Widerspruch gegen die Fortsetzung der Saison. Der Klub war aufgrund behördlicher Vorgaben erst am 26. Mai ins Mannschaftstraining eingestiegen und beklagte deshalb Verstöße gegen die Grundsätze des Fairplay und der Chancengleichheit.
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