Insgesamt zwölf Milliarden Euro jährlich plant die Bundesregierung für die Entlastung von Familien und Kindern. Insbesondere Familien und Bezieher mit niedrigem und mittleren Einkommen sollen mit dem Zweiten Familienentlastungsgesetz gestärkt werden.
Wieviel Kindergeld bekommen Eltern künftig?
Eltern sind aufgrund ihrer familiären Pflichten finanziell oft weniger leistungsfähig als kinderlose Menschen. Ein wichtiges Werkzeug zur Familienentlastung ist deshalb das Kindergeld.
Das Zweite Familienentlastungsgesetz sieht eine Erhöhung des Kindergelds zum 1. Januar 2021 um 15 Euro pro Kind vor. Für das erste und zweite Kind bekommen Eltern damit 219 Euro pro Monat, für das dritte 225 Euro und ab dem vierten Kind sogar 250 Euro.
Welche weiteren Entlastungen gibt es?
Auch bei der Bemessung der Einkommensteuer muss die zusätzliche Belastung von Familien berücksichtigt werden. Deshalb erhöht die Bundesregierung außerdem den Kinderfreibetrag und den Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf für die Einkommenssteuer. Jeder Freibetrag wird pro Elternteil um 144 Euro angehoben. Damit kommt ein Elternpaar insgesamt auf eine Summe von 8.388 Euro jährlich, auf die keine Einkommenssteuer fällig wird.
Was bedeuten die Neuerungen für den Rest der Steuerzahler?
Der Grundfreibetrag für Erwachsene steigt ebenfalls an. Sowohl für das Veranlagungsjahr 2021 als auch für 2022 wird der Grundfreibetrag erhöht. Bis 2022 wächst der Betrag, auf den keine Lohnsteuer gezahlt werden muss, auf 9.984 Euro pro Jahr. Das sind 576 Euro mehr als noch im Veranlagungsjahr 2020. Diese Änderung kommt Familien, aber auch kinderlosen Steuerzahlenden zu Gute.
Was ist das Besondere an der Initiative der Bundesregierung?
Verfassungsrechtlich geboten sind die Anpassung von Grundfreibetrag und Kinderfreibetrag an die Vorgaben des jährlichen Existenzminimumberichts. Der Koalitionsvertrag sieht aber vor, den Kinderfreibetrag an die Kindergeld-Erhöhung zu koppeln. Deshalb übersteigt der Freibetrag das Kinderexistenzminimum. So setzt sich die Bundesregierung nachhaltig gegen Kinderarmut ein. Bedingt durch den Abbau der "kalten Progression" geht auch die Grundfreibetrags-Erhöhung für 2021 über das Existenzminimum für Erwachsene hinaus. Als "kalte Progression" wird der Anstieg des durchschnittlichen Steuersatzes der Einkommensteuer bezeichnet, der auf Lohn- und Gehaltserhöhungen zurückzuführen ist, die lediglich den Preisanstieg (Inflation) ausgleichen.