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Früherer Präsident des Landesarbeitsgerichts verstorben

Alfons Pieper war von 1994 bis 2001 Präsident des Landesarbeitsgerichts Hamm. Er verstarb am 30.07.2020.

(LAG Hamm) Die westfälische Arbeitsgerichtsbarkeit trauert um ihren früheren Präsidenten Alfons Pieper. Der am 29. August 1936 in Kirchhundem/Westfalen geborene, verheiratete und in Erkrath wohnhafte Jurist verstarb am 30. Juli 2020. Er leitete das Landesarbeitsgericht Hamm in der Zeit vom 1. Juli 1994 bis zum 31. August 2001.

Alfons Pieper trat im Jahr 1964 in den Landesdienst ein. Nach einigen Jahren der richterlichen Tätigkeit am Landgericht Bochum und am Oberlandesgericht Hamm wechselte er in die Landesverwaltung zum Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) in Düsseldorf. Dort fungierte er zuletzt als Gruppenleiter im Amt eines Leitenden Ministerialrats. In seine Zuständigkeit fiel dabei auch die nordrhein-westfälische Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit, die bis in das Jahr 1998 beim MAGS ressortierte. Mit Wirkung zum 1. Juli 1994 wurde er zum Präsidenten des Landesarbeitsgerichts Hamm ernannt. Dieses Amt übte er bis zum Eintritt in den Ruhestand am 1. September 2001 aus.


Die Zeit seiner Präsidentschaft stand ganz im Zeichen der Neuorganisation von Arbeitsabläufen und der technischen Modernisierung. Unter Leitung Alfons Piepers hielt die elektronische Datenverarbeitung flächendeckend Einzug in die westfälische Arbeitsgerichtsbarkeit. Die Arbeit des nichtrichterlichen Dienstes wurde parallel von einem aufgabenbezogenen auf ein ganzheitliches Modell umgestellt. Nachhaltige Veränderungen, die noch heute die Arbeitsabläufe und die Organisation des Landesarbeitsgerichts und der 17 zugehörigen Arbeitsgerichte bestimmen.

Mit Alfons Pieper verliert die westfälische Arbeitsgerichtsbarkeit eine allseits hoch geachtete, geschätzte und respektierte Führungspersönlichkeit. Er wird unvergessen bleiben. Die Gedanken gelten den Hinterbliebenen.


Landesarbeitsgericht Hamm