(LAG
Hamm) Die westfälische Arbeitsgerichtsbarkeit trauert um ihren
früheren Präsidenten Alfons Pieper. Der am 29. August 1936 in
Kirchhundem/Westfalen geborene, verheiratete und in Erkrath wohnhafte
Jurist verstarb am 30. Juli 2020. Er leitete das Landesarbeitsgericht
Hamm in der Zeit vom 1. Juli 1994 bis zum 31. August 2001.
Alfons Pieper trat im Jahr 1964 in den Landesdienst ein. Nach einigen Jahren der richterlichen Tätigkeit am Landgericht Bochum und am Oberlandesgericht Hamm wechselte er in die Landesverwaltung zum Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) in Düsseldorf. Dort fungierte er zuletzt als Gruppenleiter im Amt eines Leitenden Ministerialrats. In seine Zuständigkeit fiel dabei auch die nordrhein-westfälische Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit, die bis in das Jahr 1998 beim MAGS ressortierte. Mit Wirkung zum 1. Juli 1994 wurde er zum Präsidenten des Landesarbeitsgerichts Hamm ernannt. Dieses Amt übte er bis zum Eintritt in den Ruhestand am 1. September 2001 aus.
Die
Zeit seiner Präsidentschaft stand ganz im Zeichen der
Neuorganisation von Arbeitsabläufen und der technischen
Modernisierung. Unter Leitung Alfons Piepers hielt die elektronische
Datenverarbeitung flächendeckend Einzug in die westfälische
Arbeitsgerichtsbarkeit. Die Arbeit des nichtrichterlichen Dienstes
wurde parallel von einem aufgabenbezogenen auf ein ganzheitliches
Modell umgestellt. Nachhaltige Veränderungen, die noch heute die
Arbeitsabläufe und die Organisation des Landesarbeitsgerichts und
der 17 zugehörigen Arbeitsgerichte bestimmen.
Mit Alfons Pieper verliert die westfälische Arbeitsgerichtsbarkeit eine allseits hoch geachtete, geschätzte und respektierte Führungspersönlichkeit. Er wird unvergessen bleiben. Die Gedanken gelten den Hinterbliebenen.
Landesarbeitsgericht
Hamm