Münster - Rund 248 270 Münsteranerinnen und Münsteraner dürfen
bei der Kommunalwahl abstimmen. Die Wahlbenachrichtigungen gehen am
Montag (17. August) in die Post, nur einen Tag später öffnet das
Hauptwahlbüro seine Türen. Wer ist wahlberechtigt? Wie komme ich an die
Briefwahl-Unterlagen? Und vor allem: Wahlen und Corona - welche
Spielregeln gelten für den Gesundheitsschutz? "Die Stadt Münster ist
gut vorbereitet, um die Wahlen sicher und reibungslos durchzuführen",
sagt Jürgen Kupferschmidt, Leiter des Amtes für Bürger- und Ratsservice,
dem das Wahlamt zugeordnet ist.
Nicht erst am
Wahltag, schon im Vorfeld ist die Stimmabgabe möglich. Wer den
Briefwahlantrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ausfüllt und
die Karte an das Wahlamt zurückschickt, erhält die Unterlagen
unverzüglich per Post. Gleiches gilt für Wähler und Wählerinnen, die den
Wahlschein-Online in Münsters Stadtportal unter www.stadt-muenster.de/wahlen
nutzen. Die Stadt geht davon aus, dass Corona die Stimmabgabe via
Briefwahl erheblich in die Höhe treiben wird, ist doch die Briefwahl die
einzige kontaktlose Möglichkeit, das Wahlrecht auszuüben. Gewählt
werden am 13. September der Oberbürgermeister, der Rat, die
Bezirksvertretungen sowie der Integrationsrat.
Zentrale
Anlaufstelle für alle Wahlberechtigten, die ihre Briefwahlunterlagen
persönlich abholen oder gleich vor Ort abstimmen möchten, ist das
Hauptwahlbüro. "Wir rechnen mit einem starken Publikumsandrang. Deshalb
sind wir zum ersten Mal bei Wahlen an zwei Standorten vertreten",
erläutert Jürgen Kupferschmidt vorsorgliche Maßnahmen. "Die Stadt hat -
wie zuletzt bei der Europawahl 2019 - das Hauptwahlbüro im Forum der
Volkshochschule am Aegidiimarkt eingerichtet und ist mit einem Team
zusätzlich auf der Klemensstraße im ehemaligen Ladenlokal der Parfümerie
Pieper (am Stadthaus 1) vor Ort." Bis zum 11. September sind beide
Anlaufstellen montags bis freitags 8 - 18 Uhr und samstags 8 -16 Uhr
geöffnet. Natürlich ist dort der Mund- und Nasenschutz Pflicht.
Beide
Hauptwahlbüros liegen mitten in der Stadt und sind bestens
erreichbar. Mit Blick auf Hygiene- und Abstandsregeln müssen indes
Geduld und Wartezeit einkalkuliert werden. Alternativ empfiehlt das
Wahlamt seinen jüngsten Service - eine Terminvereinbarung zur Abgabe
der Wahlbriefe (online unter dem Link www.stadt-muenster.de/wahlen oder am Telefon unter 4 92 33 90.
Wahlberechtigt
ist, wer am Wahltag die deutsche Staatsangehörigkeit oder eine der
übrigen 27 EU-Mitgliedsstaaten besitzt, das 16. Lebensjahr vollendet
hat, seit dem 28. August 2020 mit seinem Hauptwohnsitz in Münster
gemeldet ist und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.
Zum
Gang in die Wahlkabine sind in Münster auch 14 270 Erstwähler
aufgerufen. Für diese jungen Stimmen wie für alle anderen
Wahlberechtigten gilt: Eine demokratische und freie Wahl ist Privileg
und Verantwortung zugleich. Jede Stimme zählt.