Zwei Studentinnen, unterstützt von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), hatten im November 2019 Verfassungsbeschwerde gegen ihre Verurteilung wegen Diebstahls eingelegt, weil sie aus Protest gegen Lebensmittelverschwendung unter anderem Obst und Gemüse aus einem Supermarkt-Müllcontainer geholt hatten. Das Amtsgericht Fürstenfeldbruck hatte sie deshalb im Januar 2019 wegen Diebstahls zu jeweils acht Sozialstunden sowie einer Geldstrafe von 225 Euro auf Bewährung verurteilt. Das Bayerische Oberste Landesgericht bestätigte dieses Urteil im Oktober. Die Studentinnen hatten unter anderem argumentiert, die Strafbarkeit des Containerns verstoße gegen das "Übermaßverbot".
Dem widersprach das Bundesverfassungsgericht: Die Auslegung der Fachgerichte verstoße weder gegen das Willkürverbot noch sei ihre Beweisführung verfassungsrechtlich zu beanstanden, erklärten die Richter. Auch der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und insbesondere das Ultima-Ratio-Prinzip gebieten demnach keine Einschränkung der Strafbarkeit.
Das Bundesverfassungsgericht mahnte aber gleichzeitig eine politische Entscheidung an: Es sei grundsätzlich Sache des Gesetzgebers, den Bereich strafbaren Handelns verbindlich festzulegen. Das Bundesverfassungsgericht könne diese Entscheidung nicht darauf prüfen, ob der Gesetzgeber die "zweckmäßigste, vernünftigste oder gerechteste Lösung" gefunden hat. Der Gesetzgeber habe Initiativen zur Entkriminalisierung des Containerns bisher nicht aufgegriffen.
Containern als Mittel im Kampf gegen Lebensmittelverschwendung ist politisch umstritten. Im Sommer 2019 war auf der Justizministerkonferenz der Länder eine Initiative Hamburgs gescheitert, es straffrei zu stellen.
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