Durch
Albachten und Bösensell fließen Offerbach und Kannenbach in Richtung
Dortmund-Ems-Kanal, in den die beiden Gewässer dann zwischen Senden und
Haus Kannen münden. Einige Kilometer weiter, in Hiltrup, nutzen die
Stadtwerke Münster Wasser aus dem Dortmund-Ems-Kanal, um damit das
Grundwasser anzureichern, aus dem sie Trinkwasser gewinnen. „Trinkwasser
ist das wichtigste Lebensmittel überhaupt. Um diese Ressource optimal
und langfristig zu schützen, haben wir beantragt, das Gebiet um Offer-
und Kannenbach als Wasserschutzgebiet auszuweisen. Diesem Antrag hat die
Bezirksregierung nun stattgegeben“, erklärt Sebastian Jurczyk,
Geschäftsführer der Stadtwerke Münster. „Das ermöglicht es uns, mit
Landwirten in der Region zusammenzuarbeiten und Maßnahmen zum
Gewässerschutz zu unterstützen – komplett auf freiwilliger Basis, es
wird keine Einschränkungen für Anwohner oder Betriebe geben.“
Wasserschutzgebiete sind in mehrere Zonen unterteilt, von der Zone I direkt an den Förderbrunnen, die nicht betreten werden darf, bis zur Zone III c wie am Offer- und Kannenbach. Letztere erlaubt es den Stadtwerken Münster, eine Kooperation einzugehen und so zusammen mit Landwirten für mehr Gewässerschutz zu sorgen. Denn jeder Stoff, der erst gar nicht in die Gewässer gelangt, muss bei der Trinkwassergewinnung auch nicht aufwändig herausgefiltert werden. Auflagen und Restriktionen sind mit der Zone III c nicht verbunden. „In den schon bestehenden Wasserschutzgebieten haben wir sehr gute Erfahrungen mit der Kooperation gemacht. Durch die enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit profitieren beide Seiten von den Maßnahmen“, sagt Dominik Pollok, Leiter der Wasserwerke in Münster. Sein Mitarbeiter Johannes Zerche geht nun gemeinsam mit dem Kooperationsberater Hermann Serries von der Landwirtschaftskammer Münster auf die Betriebe im neuen Wasserschutzgebiet zu, erklärt die Vorteile der Kooperation und lotet dabei das Interesse an einer langfristigen Zusammenarbeit aus.
Ziel ist es unter anderem, die Einträge von Dünger und Pflanzenschutzmitteln in die Gewässer zu reduzieren oder ganz zu vermeiden. So erhalten Landwirte beispielsweise Zuschüsse für die präzisere Anwendung von Pflanzenschutzmitteln oder den gezielten Einsatz von geringeren Düngemengen. Dabei gehen alle unterstützten Maßnahmen über die gesetzlich geregelten Pflichten hinaus und stärken so den Gewässerschutz.
Titelbild: Der Offerbach fließt durch das neue Wasserschutzgebiet.