(OLG Hamm) Der
4. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm hat sich in einem
Verhandlungstermin am 25.08.2020, 10.30 Uhr, Saal B-102 mit Aussagen
in einer Tageszeitung zu befassen, die einen Zusammenhang zwischen
dem Leader einer Rechtsrock-Band und der Vereinigung „Combat 18“
herstellen.
Der Kläger aus Dortmund ist unter anderem Leader
einer RechtsrockBand. Er gibt selbst an, der sog. rechtsextremen
Szene nahezustehen und darin durch seine Musikbands eingebunden zu
sein. Auf seiner Brust hat er großformatig den Schriftzug „Combat
18“ tätowiert. Im Jahr 2006 veröffentlichte seine Band ein Lied
mit einem Titel, in dem der vorgenannte Schriftzug ebenfalls
Erwähnung findet. Der Kläger und die Band traten zudem mehrfach auf
Konzerten auf, die unter dem Slogan „Combat 18“ beworben wurden.
Die Vereinigung „Combat 18“ („C 18“) wurde am 23.01.2020 vom
Bundesinnenminister verboten, weil sie sich gegen die
verfassungsmäßige Ordnung richte, da sie mit dem
Nationalsozialismus wesensverwandt sei.
Die Beklagte mit Sitz
in Berlin ist Herausgeberin einer großen deutschen Tageszeitung. In
dem Lokalteil einer Printausgabe vom Juni 2019 veröffentlichte sie
einen Artikel mit dem Titel „DAS RECHTE NETZWERK“. Darin wird der
Kläger u. a. als „Schlüsselfigur“ von „Combat 18“
bezeichnet; außerdem gehöre er – wie es in dem Artikel weiter
heißt – dem „C-18-Führungskader“ an.
Der Kläger
wendet sich gegen Aussagen in dem vorerwähnten Artikel, durch die er
sich in seinem Persönlichkeitsrecht verletzt fühlt und deren
Unterlassung er verlangt. Er behauptet, er sei kein Mitglied der
Gruppierung „C 18“ und gehöre somit erst recht nicht deren
Führungskader an.
Das Landgericht hat der Klage mit Urteil
vom 19.02.2020 (Az. 4 O 348/19) stattgegeben. Die Beklagte habe –
so das Landgericht – insbesondere nicht beweisen können, dass die
oben genannten Aussagen richtig seien oder sie vor Aufstellung oder
Verbreitung der Behauptungen hinreichend sorgfältige Recherchen über
den Wahrheitsgehalt angestellt habe.
OLG Hamm
Rechtsrocker klagt gegen Combat 18-Zuordnung
Der Leader einer Rechtsrockband hat vorm Oberlandesgericht Hamm dagegen geklagt, in einer großen Tageszeitung als Schlüsselfigur der Vereinigung „Combat 18“ ausgegeben worden zu sein.