Über 60 Jahre ist es her, dass vier Frauen Geschichte geschrieben
haben. Vor allem ihnen - Helene Weber, Elisabeth Selbert, Frieda Nadig
und Helene Wessel - ist es zu verdanken, dass das Grundgesetz der
Bundesrepublik Deutschland in Artikel 3 klar und unmissverständlich
formuliert: "Männer und Frauen sind gleichberechtigt". Die Arbeit an
dieser Vision aber hält noch immer an – denn der Alltag zeigt, dass der
Gesetzestext längst nicht überall Realität ist. Auch im Rat der Stadt
Münster sind Frauen noch immer deutlich unterrepräsentiert.
Hindernisse,
Herausforderungen und Weiterentwicklungen der Gleichberechtigung sowie
Porträts von Frauen, die sich für die Gleichstellung einsetzen, zeigt
die vom Bundeministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
geförderte Ausstellung. Zu sehen ist sie bis zum 12. September in den
Räumen der Stadtbücherei am Alten Steinweg.
Begleitend werden für Gruppen Vorführungen und Diskussionsrunden zum Film "Sternstunde ihres Lebens" angeboten. Die Fernsehproduktion zeigt die Entstehungsgeschichte des Artikels 3 des Grundgesetzes. Ergänzend präsentiert die Stadtbücherei eine breite Auswahl an Medien. Zu den Themen Gleichstellung und Wahlrecht sowie zum Grundgesetz stehen Bücher, Filme und mehr zur Ausleihe bereit.
Foto: Sie empfehlen den Besucherinnen und Besuchern der Stadtbücherei die Ausstellung "Mütter des Grundgesetztes": Sarah Braun, Gleichstellungsbeauftragte der Stadt, Kulturdezernentin Cornelia Wilkens, Daniela Balderi, Dr. Nils Bees vom Kundenservice und Kundenmanagement der Stadtbücherei (v.l.).