Die Zahl der insgesamt labordiagnostisch bestätigten Infektionen mit dem Coronavirus (COVID-19) im Regierungsbezirk Münster hat sich von gestern auf heute von 8.952 auf 9.017 erhöht.
Nach den vom Landeszentrum Gesundheit (LZG) vorliegenden
Zahlen und den Meldungen aus den Kreisen und kreisfreien Städten stellt sich
die Lage für den Regierungsbezirk Münster aktuell wie folgt dar (erste Zahl:
aktuell Infizierte, zweite Zahl in Klammern: vorherige Meldung, dritte Zahl:
bestätigte Infektionen, vierte Zahl in Klammern: vorherige Meldung, fünfte
Zahl: Verstorbene, sechste Zahl in Klammern: vorherige Meldung, siebte Zahl:
Genesene, achte Zahl in Klammern: vorherige Meldung)
Stadt Münster: aktuell Infizierte 39 (35), insgesamt Infizierte 975 (967), Verstorbene 13 (13), Genesene 923 (919)
Stadt Bottrop: aktuell Infizierte 12 (11), insgesamt
Infizierte 324 (323), Verstorbene 7 (7), Genesene 305 (305)
Kreis Borken: aktuell Infizierte 37 (24), insgesamt Infizierte 1.297 (1.284), Verstorbene 38 (38), Genesene 1.222 (1.222)
Kreis Coesfeld: aktuell Infizierte 10 (8), insgesamt Infizierte 930 (925), Verstorbene 25 (25), Genesene 895 (892)
Stadt Gelsenkirchen: aktuell Infizierte 58 (45) insgesamt
Infizierte 889 (876), Verstorbene 20 (20), Genesene 811 (811)
Kreis Recklinghausen: aktuell Infizierte 95 (86), insgesamt Infizierte 1.972 (1.947), Verstorbene 44 (44), Genesene 1.833 (1.817)
Kreis Steinfurt: aktuell Infizierte 53 (58), insgesamt
Infizierte 1.646 (1.646), Verstorbene 90 (90), Genesene 1.503 (1.498)
Kreis Warendorf: aktuell Infizierte 32 (34), insgesamt Infizierte 984 (984), Verstorbene 20 (20), Genesene 932 (930)
Gesamtzahl: aktuell Infizierte 336 (301), insgesamt Infizierte 9.017 (8.952), Verstorbene 257 (257), Genesene 8.424 (8.394)
Entsprechend der Weisung des MAGS werden die Zahlen zu bestätigten Infektionsfällen und Verstorbenen vom Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen (LZG) übernommen. Meldestand dieser Zahlen, die auch das Robert-Koch-Institut verwendet, ist jeweils 0 Uhr. Als bestätigte Infektionsfälle werden vom LZG ausschließlich Fälle gezählt, für die eine labortechnische Bestätigung vorliegt. Bei den Verstorbenen zählt das LZG sowohl Todesfälle, bei denen eine COVID-19-Erkrankung todesursächlich ist, als auch Todesfälle "mit Corona".Dort, wo örtliche Pressestellen von diesen offiziellen Vorgaben abweichende Zählweisen und Meldezeiten verwenden, kann es entsprechend zu abweichenden Zahlen kommen. Für eine Erklärung wenden Sie sich bitte an die jeweilige Pressestelle.
NRW Soforthilfe 2020: