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US-Richterin Ruth Bader Ginsburg (†)

Kommentar zum Tod der US-Richterin

Berlin - (ots) - Der Tod der Verfassungsrichterin Ruth Bader Ginsburg, einer Ikone der Gleichberechtigung, wird den US-Wahlkampf zusätzlich vergiften.

Der Ausgang des Streits zwischen Präsident Trump und Herausforderer Biden um die Neubesetzung der Stelle im neunköpfigen Obersten Gericht ist dagegen offen.

Zwar sieht Trump in der Ginsburg-Nachfolge die Chance, den Supreme Court durch eine Person seiner Wahl weiter nach rechts zu rücken. Ob er dies bis 3. November erzwingen kann, ist ungewiss. Der Präsident darf Kandidaten vorschlagen und sie mit Zustimmung des Senats auf Lebenszeit ernennen. So können Richtungsentscheide gefällt und politische Mehrheiten für Jahrzehnte zementiert werden. Denn das Gericht hat bei strittigen Fragen wie Einwanderungs- oder Abtreibungsrecht, bei Diskriminierung oder im Waffenrecht oft das letzte Wort.

Doch es gibt ein großes Aber. Die Richternominierung soll unbelastet von einem Wahlkampf erfolgen. Genau deshalb lehnten die Republikaner im Senat bereits acht Monate vor der Wahl 2016 einen vom scheidenden Präsidenten Obama erwogenen Kandidaten fürs Oberste Gericht ab. Die Demokraten argumentieren nun, nur sieben Wochen vor der Wahl, mit gleicher Münze: Der Supreme Court solle erst durch einen Vorschlag des im November zu wählenden Präsidenten vervollständigt werden - entweder von Trump oder von Biden. Trump will davon nichts wissen. Das löst den Zorn der Demokraten wie den Widerstand unter manchem Republikaner aus. Die Senatsmehrheit der Republikaner beträgt aktuell drei Sitze, und die hat bei dem neuen Wahlkampfthema keine Garantie mehr.

Republikanische Senatoren fürchten Protest gerade von Frauen, käme eine Person ins Hohe Gericht, die mit dem Ausbau der konservativen Mehrheit das Recht auf Abtreibung beseitigen will.

"nd.DerTag"