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Quarantäne aufgehoben

Die Lehrerin, die in der vergangenen Woche zunächst positiv getestet wurde, ist doch nicht an Covid-19 erkrankt.


26.09.2020/Kreis Coesfeld. Die Lehrerin, die in der vergangenen Woche zunächst positiv getestet wurde, ist doch nicht an Covid-19 erkrankt. Daher können die Quarantäneverfügungen ab sofort aufgehoben werden. Ab Donnerstag waren 174 Schülerinnen und Schüler des Josef-Haydn-Gymnasiums aus Senden und 26 aus anderen Orten in Quarantäne geschickt worden, um eine mögliche weitere Verbreitung des Corona-Virus zu verhindern.

Hierzu erläutert das Gesundheitsamt des Kreises Coesfeld: „Aufgrund unserer Ermittlungen und ärztlichen Einschätzung erfolgten in den letzten Tagen Kontrollabstriche, die nun beide ein negatives Ergebnis zeigten. Daher können wir davon ausgehen, dass das erste positive Abstrichergebnis ein falsch-positives Ergebnis war. Daher haben wir uns entschieden, der Gemeinde Senden zu empfehlen, die Quarantäneverfügungen aufzuheben.“

 

Die Beschäftigten des Sendener Ordnungsamts werden die schriftliche Aufhebung der Quarantäneverfügungen sobald wie möglich per Post an die Familien schicken. Das ist rechtlich so vorgeschrieben. Damit die Nachricht die Betroffenen aber möglichst schnell erreicht, werden mehrere Informationswege kombiniert: Die Schulleitung informiert die Eltern über die Klassenleitung und am Sonntag per E-Mail. Zudem veröffentlichen Gemeinde und Kreis Coesfeld die Information über die Medien und die eigenen Websites. Der Unterricht kann für die Schülerinnen und Schüler am Montag (28. September) wieder stattfinden.

 

Die Experten im Gesundheitsamt erklären weiter: „In der Medizin gibt es keine 100-prozentigen Testverfahren und daher ergeben sich zu einem kleinen Prozentsatz auch falsch-positive Ergebnisse. Da es sich aber um die aktuell besten Teste zum Nachweis von Viren handelt, wird weltweit mit diesen Testen gearbeitet.“

 

Auf Basis eines positiven Abstrichergebnisses auf Corona bei der Lehrerin wurde die Quarantäne für die Schülerinnen und Schüler ausgesprochen. Hierbei handelt es sich um eine Maßnahme, um die Weiterverbreitung des Sars-CoV-2 zu verhindern, wie es das Robert-Koch-Institut auf Basis des Infektionsschutzgesetzes vorgibt. Rasches Handeln ist absolut notwendig.

 

Der Landrat des Kreises Coesfeld