Im zweiten Prozess gegen den mutmaßlichen Mörder der 14-jährigen Schülerin Susanna F. aus Mainz wegen der Vergewaltigung einer Elfjährigen ist der 22-jährige Ali B. zu sieben Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt worden. Die Kammer entschied am Donnerstag zudem, die Anordnung der Sicherungsverwahrung nach dem Ende der Haftzeit vorzubehalten. Mitangeklagt vor dem Wiesbadener Landgericht war der minderjährige Mansoor Q., der zu vier Jahren und sechs Monaten Jugendhaft verurteilt wurde.
Mit dem Urteil folgte die Kammer den Forderungen der Staatsanwaltschaft und der Nebenklage, die beide in ihren Plädoyers siebeneinhalb Jahre Haft und die Vorbehaltung der Sicherungsverwahrung nach der Haftzeit für B. gefordert hatten, wie Nebenklageanwältin Barbara Sauer-Kopic sagte. Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Nebenklage hatten demnach auch vier Jahre und sechs Monate Haft für Q. gefordert.
Seit März war gegen B. und den mindestens 14 Jahre alten Q. vor der Jugendschutzkammer verhandelt worden. Die Anklage warf B. und Q. vor, die Elfjährige im April und Mai 2018 vergewaltigt zu haben. B. wurde wegen Vergewaltigung und schweren sexuellen Missbrauchs in zwei Fällen verurteilt, Q. wegen Vergewaltigung und sexuellen Missbrauchs in einem Fall.
Der Prozess fand zum Schutz des mittlerweile 13-jährigen Opfers und des minderjährigen Q. unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Auch für die Urteilsbegründung wurde die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Ein Verteidiger Q.s kündigte nach dem Prozess an, in Revision gehen zu wollen.
Das Opfer sei durch die Taten "schwer traumatisiert" worden, sagte Sauer-Kopic. Das Mädchen habe im Prozess wegen ihrer posttraumatischen Belastungsstörung nicht aussagen können. Die Vernehmungsunfähigkeit ihrer Mandantin sei allerdings durch mehrere Gutachten der Verteidigung in Zweifel gezogen worden, sagte Sauer-Kopic. Insgesamt sei es ein "unschöner Prozess" gewesen.
B. war bereits im Juli wegen Vergewaltigung und Mordes an der Mainzer Schülerin Susanna F. zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Damals stellten die Richter auch die besondere Schwere der Schuld fest, was eine frühzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren ausschließt.
Zum Prozessbeginn hatte B. damals ein Teilgeständnis zur Tötung Susannas abgelegt, die Vergewaltigung aber bestritten. Eine Woche nach der Urteilsverkündung legte er Revision gegen die Entscheidung ein, über die der Bundesgerichtshof bislang nicht entschied.
B. und die 14-jährige Susanna hatten sich erst wenige Monate vor der Tat kennengelernt. In der Tatnacht Ende Mai 2018 vergewaltigte und erwürgte B. die Schülerin nach Ansicht der Strafkammer. Erst rund zwei Wochen später fand die Polizei nach einem Tipp von Q. die verscharrte Leiche an einem Bahndamm in Wiesbaden.
B. war zu diesem Zeitpunkt nicht mehr in Deutschland. Er war mit seiner Familie in den Nordirak geflohen, wo ihn kurdische Sicherheitskräfte auf Bitten der Bundespolizei festnahmen. Der Präsident der Bundespolizei, Dieter Romann, begleitete B.s Rückholung aus dem Irak persönlich.
Sobald die Urteile gegen B. wegen des Mordes an Susanna und der Vergewaltigung der Elfjährigen rechtskräftig sind, wird aus beiden Strafen eine Gesamtstrafe gebildet, wie Q.s Verteidiger am Donnerstag ausführte. Wenn es bei der lebenslangen Haftstrafe für den Mord an Susanna bleiben sollte, würde sich an der Gesamtstrafe nichts ändern.
ald/cfm AFP
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