In einem Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zu den Klagen der EU-Kommission gegen Polen, Ungarn und Tschechien im Streit um die Aufnahme von Flüchtlingen werden heute (11.30 Uhr) die Schlussanträge der zuständigen Generalanwältin erwartet. Die EU-Kommission verklagte die drei osteuropäischen Länder im Dezember 2017, weil sie Verpflichtungen aus EU-Beschlüssen nicht nachkamen. (Az. C-715/17, C-718/17, C-719/17)
Die EU-Innenminister hatten im September 2015 gegen den Widerstand osteuropäischer Staaten die Umverteilung von 120.000 Asylbewerbern beschlossen. Sie sollten nach einem Quotensystem von Italien und Griechenland in andere Mitgliedsstaaten gebracht werden. Weil sich Ungarn, Polen und Tschechien aus Sicht der EU-Kommission nicht daran hielten, erhob diese eine Vertragsverletzungsklage. Ungarn war zuvor im September 2017 zusammen mit der Slowakei mit einer Klage gegen die Umverteilung vor dem EuGH gescheitert.
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Bild und Artikel: AFP