Eine Übergangsregelung für die Obergrenze bei Feiern in öffentlichen Räumen erlaubt an diesem Samstag und am Sonntag (17./18. Oktober) noch maximal 50 Personen. Nach Auffassung des Krisenstabs des Kreises gilt nur für diese Feiern am 17./18.10. auch die Sperrstunde von 23 Uhr (s.u.) noch nicht. Die strengere 10-Personen-Regelung gilt an diesem Wochenende zunächst nur in Ahlen, wo weiterhin verschärfte Sonderregeln in Kraft sind. Ab Montag gilt diese strengere Regelung dann im ganzen Kreis.
I. Die aktualisierten verschärften Regeln für den Kreis Warendorf:
- Erweiterungen der Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes: Dies gilt auch draußen überall dort, wo Menschen dichter zusammenkommen, sowie in öffentlichen Gebäuden.
- Begrenzung der Zahl der Teilnehmer bei Veranstaltungen (Sport, Theater, Kino etc.) auf 100 Personen.
- Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Raum (Straßen, Plätze, Grünanlagen u.ä.) auf maximal fünf Personen aus verschiedenen Haushalten.
- Einführung einer Sperrstunde von 23
bis 6 Uhr für Gastronomiebetriebe sowie ebenfalls ab 23 Uhr ein
generelles Verkaufsverbot von Alkohol auch in Geschäften und an anderen
Verkaufsstellen.
- Ab Montag (19. Oktober) verbindliche Beschränkungen der Teilnehmerzahlen für Feiern auf 10 Teilnehmer im öffentlichen Raum (z.B. Gaststätten). Zudem wird empfohlen, Treffen in privaten Räumen auf ein Minimum zu beschränken.
II. Darüber hinausgehende Sonderregelung für Ahlen
Für private Feiern in öffentlichen Räumen gilt bereits ab sofort eine Reduzierung auf 10 Personen. In Ahlen gilt eine verbindliche Obergrenze von zehn Personen aus nur zwei verschiedenen Haushalten für Treffen in privaten Räumen.