Münster - (SMS) - Zum 1. August 2021 werden alle Kinder, die in der Zeit vom 1. Oktober 2014 bis 30. September 2015 geboren sind und damit bis zum Beginn des 30. September 2021 das 6. Lebensjahr vollenden, beginnt nach den Sommerferien im nächsten Jahr die Grundschule.
Kinder, die nach dem 30. September 2015 geboren wurden, können auf Antrag der Eltern zu Beginn des Schuljahres 2021/2022 in die Grundschule aufgenommen werden, wenn sie schulfähig sind. Kinder, die zum Schuljahr 2020/2021 schulpflichtig waren und zurückgestellt wurden, müssen erneut angemeldet werden.
Die Schulleitungen der Grundschulen in Münster nehmen die Anmeldungen der zukünftigen Erstklässler in der Zeit vom 2. bis 6. November entgegen.
Die Schulen haben viele Maßnahmen ergriffen, um das Infektionsrisiko
durch das Coronavirus auch während des Anmeldezeitraums zu vermeiden.
Für die Anmeldung der Grundschulkinder muss unbedingt ein Termin mit der Schulleitung der
gewünschten Grundschule vereinbart werden.
Für die Anmeldung besteht Maskenpflicht. Zudem darf nur ein Elternteil anwesend sein.
Bei der Anmeldung ist
- eine Geburtsurkunde des Kindes oder das
Familienstammbuch sowie
- der Impfausweis zum Nachweis des Masernschutzes vorzulegen.
Bei Fragen im Zusammenhang mit der Anmeldung ihres Kindes zur Grundschule können sich die Eltern an die Schulleiterin oder den Schulleiter der Grundschule ihrer Wahl wenden.