Der Eilantrag sei unzureichend begründet, erklärte das Gericht am Donnerstag. Ob das Beherbergungsverbot grundsätzlich rechtens ist, entschieden die Karlsruher Richter deswegen nicht.
smb/cne
© Agence France-Presse
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat den Eilantrag einer Familie aus Tübingen gegen das Beherbergungsverbot in Schleswig-Holstein als unzulässig abgelehnt.
Der Eilantrag sei unzureichend begründet, erklärte das Gericht am Donnerstag. Ob das Beherbergungsverbot grundsätzlich rechtens ist, entschieden die Karlsruher Richter deswegen nicht.
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