24.10.20
Das Robert- Koch- Institut gibt bekannt, dass wir uns seit heute Morgen auf die magische Inzidenz-Grenze von 50 Fälle pro 100.000 Einwohner bewegen.
Damit könnten folgende Regeln gelten:
I. Die aktualisierten verschärften Regeln
- Erweiterungen der Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes: Dies gilt auch draußen überall dort, wo Menschen dichter zusammenkommen, sowie in öffentlichen Gebäuden.
- Begrenzung der Zahl der Teilnehmer bei Veranstaltungen (Sport, Theater, Kino etc.) auf 100 Personen.
- Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Raum (Straßen, Plätze, Grünanlagen u.ä.) auf maximal fünf Personen aus verschiedenen Haushalten.
- Einführung einer Sperrstunde von 23
bis 6 Uhr für Gastronomiebetriebe sowie ebenfalls ab 23 Uhr ein
generelles Verkaufsverbot von Alkohol auch in Geschäften und an anderen
Verkaufsstellen.
- Ab Montag (19. Oktober) verbindliche Beschränkungen der Teilnehmerzahlen für Feiern auf 10 Teilnehmer im öffentlichen Raum (z.B. Gaststätten). Zudem wird empfohlen, Treffen in privaten Räumen auf ein Minimum zu beschränken.
II. Darüber hinausgehende Sonderregelung
Für private Feiern in öffentlichen Räumen gilt bereits ab sofort eine Reduzierung auf 10 Personen. In Ahlen gilt eine verbindliche Obergrenze von zehn Personen aus nur zwei verschiedenen Haushalten für Treffen in privaten Räumen.