Münster - (SMS) - Mit Überschreiten des "Inzidenzwertes 50" auch in Münster
und den ab diesem Grenzwert in der Stadt geltenden Verhaltensregeln,
haben sich auch die Regeln an den Recyclinghöfen der
Abfallwirtschaftsbetriebe (AWM) geändert.
Zum Schutz der Mitarbeitenden und der Bürgerinnen und Bürger muss ab sofort bei der Anlieferung von Wertstoffen und Abfällen auf allen Recyclinghöfen ein Mund-Nasen-Schutz (Maskenpflicht im Volksmund) getragen werden.
"Wir möchten dadurch unbedingt lange Warteschlangen wie
im Frühjahr oder schlimmstenfalls sogar eine erneute Schließung der
Recyclinghöfe vermeiden", so Mario Beutel von den AWM.
Die AWM bitten die Bürgerinnen und Bürger, die allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten und bedanken sich für die Unterstützung.