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Maskenpflicht auf Recyclinghöfen

Zum Schutz der Mitarbeitenden und der Bürgerinnen und Bürger muss ab sofort bei der Anlieferung von Wertstoffen und Abfällen auf allen Recyclinghöfen ein Mund-Nasen-Schutz (Maskenpflicht im Volksmund) getragen werden


Münster - (SMS) -  Mit Überschreiten des "Inzidenzwertes 50" auch in Münster und den ab diesem Grenzwert in der Stadt geltenden Verhaltensregeln, haben sich auch die Regeln an den Recyclinghöfen der Abfallwirtschaftsbetriebe (AWM) geändert.

Zum Schutz der Mitarbeitenden und der Bürgerinnen und Bürger muss ab sofort bei der Anlieferung von Wertstoffen und Abfällen auf allen Recyclinghöfen ein Mund-Nasen-Schutz  (Maskenpflicht im Volksmund) getragen werden.

"Wir möchten dadurch unbedingt lange Warteschlangen wie im Frühjahr oder schlimmstenfalls sogar eine erneute Schließung der Recyclinghöfe vermeiden", so Mario Beutel von den AWM.

Die AWM bitten die Bürgerinnen und Bürger, die allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten und bedanken sich für die Unterstützung.