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Corona versus Kultur

... wir sind der Kollateralschaden, den man bereit ist zu akzeptieren, um anderes in der Gesellschaft zu erreichen.


Sehr geehrte Damen und Herren,  

der zweite Lockdown ist da. Für viele im Kulturbereich ist das eine Schreckensmeldung. Theater, Opern, Konzerthäuser, Museen, Messen und Kinos können ab morgen nicht mehr öffnen, können nicht mehr spielen, dürfen keine Besucher empfangen. Viele sind aus dem ersten Lockdown aus dem Frühjahr noch gar nicht wieder vollständig herausgekommen und jetzt heißt es wieder alles herunterfahren.

Die Bundeskanzlerin hat bei ihrer Pressekonferenz am vergangenen Mittwoch gesagt: Das öffentliche Leben soll lahmgelegt werden. Es sollen weniger Menschen in den Bussen und Bahnen sein. Offensichtlich sieht die Politik keine andere Möglichkeit als u.a. den Kulturbereich zu schließen, um damit das öffentliche Leben herunterzufahren, damit die Menschen das, was wirklich gefährlich ist z.B. eng gestellt in Bussen und Bahnen zu fahren, unterlassen.

Das heißt, wir sind der Kollateralschaden, den man bereit ist zu akzeptieren, um anderes in der Gesellschaft zu erreichen. Ich finde das zutiefst bedauerlich, weil im Kulturbereich sehr große Anstrengungen unternommen wurden, alle Hygienevorgaben einzuhalten, aber ich sehe im Moment auch nicht, wie wir das abwenden können.

Jetzt ist es unsere Aufgabe dafür zu sorgen, dass der durch den Lockdown entstehende ökonomische Schaden begrenzt wird. Unser Ziel ist es, zumindest sicher zu stellen, dass diejenigen, die jetzt wieder in den Lockdown gegen müssen, finanziell entschädigt werden. Darüber sprechen wir zurzeit intensiv mit der Politik.

Die Bundesregierung hat Überbrückungs- und Stabilisierungshilfen angekündigt. Kleinere Betriebe sollen bis zu 75 Prozent ihrer Umsätzeausfälle im November 2020 im Vergleich zum Vorjahresmonat ersetzt bekommen. Solo-Selbstständige können wählen: entweder Vorjahresmonatsumsatz November 2019 oder 1/12 des Jahresumsatzes 2019. Davon dann 75 Prozent als Zuschuss. Größere Betriebe (> 50 Mitarbeiter) sollen bis zu 70 Prozent erhalten. Es soll keine besonderen Nachweispflichten geben. Diese Regelungen sollen im vollen Umfang auch für Kultureinrichtungen und Solo-Selbständige gelten.

Ob nun auch endlich der von uns seit langem geforderte fiktive Unternehmerlohn für die Solo-Selbständigen und die Unternehmen der Kultur- und Kreativwirtschaft in den Förderungen des Bundeswirtschaftsministeriums kommt, ist leider immer noch nicht sicher, wenn auch Äußerungen des Bundeswirtschaftsministers die Wahrscheinlichkeit der Einführung deutlich erhöhen.

Der morgen beginnende Kultur-Lockdown ist sehr schmerzhaft und für sehr viele Kulturschaffende existenzbedrohend. Wir ringen deshalb mit der Politik darum, zumindest eine einigermaßen angemessene finanzielle Entschädigung sicherzustellen. Und wir konnten in den letzten Monaten bereits wichtige Unterstützungsmaßnahmen für den Kulturbereich anregen, wie u. a. das eine Milliarde Euro große spezielle Kulturinfrastrukturprogramm „Neustart Kultur“. Das wird uns aber nur dauerhaft gelingen, wenn der Kulturbereich auch weiterhin an einem Strang zieht.

Bleiben Sie gesund!

Ihr

Olaf Zimmermann

Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates


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