Münster - (SMS) - Mit einer weiteren Allgemeinverfügung hat die Stadt Münster am Wochenende die seit einigen Tagen bestehenden Festlegungen zur Maskenpflicht in der Innenstadt ergänzt. Danach besteht ab dem morgigen Montag im Zeitraum zwischen 8 und 20 Uhr auf folgenden Straßen und Plätzen zusätzlich die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung:
- Alter Fischmarkt
- Bült (Alter Fischmarkt bis Kirchherrngasse)
- Kirchherrngasse
- Alter Steinweg (Kirchherrngasse bis Alter Fischmarkt)
- Windthorststraße (jetzt die gesamte Straße)
Außerdem besteht die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ab Montag zusätzlich für die Bahnhofstraße (Herwarthstraße bis Urbanstraße) einschließlich des Bahnhofsvorplatzes täglich im Zeitraum von 6 bis 24 Uhr.
Aufgehoben wird die nächtliche Maskenpflicht für die Jüdefelderstraße und die Münzstraße. Begründet ist dies mit der allgemeinen Schließung der Gastronomie im Monat November.
Ordnungsdezernent Wolfgang Heuer geht davon aus, dass damit die Regeln für die Maskenpflicht in der Innenstadt ausreichend bestimmt sind. Kontrolliert werden die morgen neu hinzu gekommenen Bereiche erst ab Mittwoch. Inwieweit durch die seit Freitag vorliegende neue Coronaschutzverordnung des Landes zu anderen Themen lokale Regelungen notwendig werden, wird derzeit in der Verwaltung geprüft.