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Bistum: Zahlungen an Missbrauchsopfer

Bistum Münster informiert Betroffene sexuellen Missbrauchs über neues Verfahren für Zahlungen in Anerkennung des Leids


Münster (pbm/sk). Das Bistum Münster möchte Betroffenen sexuellen Missbrauchs seelische Belastungen ersparen, die entstehen können, wenn sie erneut einen Antrag stellen, um von der katholischen Kirche weitere Zahlungen in Anerkennung ihres Leids zu erhalten. Daher hat sich der Interventionsbeauftragte des Bistums, Peter Frings, jetzt in einem Schreiben an die dem Bistum bekannten Betroffenen gewandt. Hintergrund ist eine Neuregelung des Verfahrens durch die Deutsche Bischofskonferenz. Betroffene haben nun die Möglichkeit, Leistungen bis zu 50.000 Euro zu erhalten. In der Vergangenheit lag die Obergrenze in der Regel bei 5.000 Euro. Vor der Neuregelung hatten in den vergangenen zehn Jahren bereits rund 220 Betroffene aus dem Bistum Münster Zahlungen erhalten. Das Bistum hat bisher rund 1,2 Millionen Euro an Anerkennungszahlungen und weitere gut 250.000 Euro an Therapiekosten gezahlt.


Stephan Baumeister

Frings erläutert in dem Schreiben, dass es für die Betroffenen grundsätzlich notwendig sei, erneut einen Antrag zu stellen, um nach einer Prüfung Nachzahlungen zu erhalten. Der Interventionsbeauftragte bietet den Betroffenen in dem Schreiben aber an, dass das Bistum eine erneute Beantragung in ihrem Namen übernehmen könne. Das sei in den Fällen möglich, in denen es in der Vergangenheit bereits Zahlungen seitens des Bistums gegeben habe und somit die damals gestellten Anträge dem Bistum vorlägen. Das Bistum würde sich bei einer erneuten Antragsstellung dann an dem vorliegenden Sachstand orientieren. Die Betroffenen müssten einem solchen Verfahren allerdings zustimmen. Dies sei, so betont Frings, nur als ein Angebot zu verstehen, das vielleicht für Betroffene entlastend sein könne, „da sie nicht noch einmal in ihre Leidensgeschichte eintauchen müssten.“

Es könne aber auch sein, so schreibt der Interventionsbeauftragte, dass es Betroffenen wichtig sei, dem zentralen Gremium beim Verband der Diözesen Deutschlands, das mit der Neuordnung des Verfahrens nun jeden Einzelfall prüfe und darüber entscheide, die ganze Schwere des erlebten Leid noch einmal zu schildern. Möglicherweise möchten Betroffene auch weitergehende Angaben machen als bei der ersten Antragsstellung.  Auch für diesen Fall bietet das Bistum den Betroffenen eine begleitende Unterstützung an. Wichtig sei in jedem Fall, dass die Betroffenen auf das Bistum zugingen, damit die Anträge auf den Weg gebracht werden könnten. Das Bistum, so unterstreicht Frings, werde den Entscheidungen des zentralen Gremiums folgen und dann die Zahlungen leisten.

Peter Frings
Der Interventionsbeauftragte erläutert, dass das Entscheidungs-Gremium aus Mitgliedern bestehe, die nicht bei der katholischen Kirche beschäftigt sind. In dem Gremium seien Fachleute, die über psychiatrische, (trauma-)psychologische, (sozial-)pädagogische, juristische, medizinische oder theologische Qualifikationen verfügten. „Das Gremium wird seine Entscheidungen vollkommen unabhängig von Weisungen der Kirche treffen“, unterstreicht Frings. Auch die Auswahl der Mitglieder des Gremiums erfolge nicht durch die Kirche, sondern durch mehrheitlich nichtkirchliche Menschen, darunter seien auch Betroffene sexuellen Missbrauchs.

Ansprechpartner für die Betroffenen und die Anerkennungsverfahren ist im Bistum Münster Stephan Baumers. Er ist erreichbar unter baumers@bistum-muenster.de, Tel.: 0251-4956029.

Fotos: Bischöfliche Pressestelle / Ann-Christin Ladermann