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Corona-Soforthilfe: Studierende nicht vergessen!

Wenn jetzt Restaurants, Cafés und Bars wieder schließen müssen, trifft das auch Studierende hart: Viele von ihnen sind auf einen Nebenjob angewiesen, um über die Runden zu kommen. Die Bundesregierung muss deshalb so schnell wie möglich eine Corona-Soforthilfe für Studierende beschließen.


Angesichts der neuen Anti-Corona-Maßnahmen der Bundesregierung und der Länder fordert der DGB Bundesbildungsministerin Karliczek auf, schnellstens eine wirkungsvolle Corona-Soforthilfe für Studierende zu beschließen.

Elke Hanack, stellvertretende DGB-Vorsitzende: "Gerade Studierende aus ärmeren Elternhäusern sind auf Einkünfte aus Nebenjobs angewiesen, damit sie über die Runden kommen. Viele von ihnen arbeiten in der Gastronomie oder Eventbranche, die jetzt vom Lockdown betroffen sind.

Nach dem Auslaufen der ersten, ohnehin nur spärlichen und auf drei Monate befristeten Soforthilfe, sind für diese Studierenden keinerlei Hilfen mehr verfügbar.

Hier muss das Ministerium zügig unbürokratisch helfen und die Soforthilfen wieder einsetzen, die den Betroffenen schnell ausgezahlt werden müssen. Der Nachweis der pandemiebedingten Notlage sollte entfallen. Es hat sich bereits in den vergangenen Monaten gezeigt, dass zu viele Anträge abgelehnt werden mussten, da die Notlage nicht pandemiebedingt war, sondern unabhängig davon schon davor bestand. Zudem muss die Höhe der Nothilfe überdacht werden, da 500 Euro im Monat die durchschnittlichen Lebenshaltungskosten nicht im Ansatz decken.

In dieser Situation rächt sich nun, dass beim BAföG seit Jahrzehnten zu wenig getan wurde. Das BAföG reicht nicht zum Leben und erreicht immer weniger Studierende. Das Ministerium muss endlich eine umfassende Reform auf den Weg bringen und noch in dieser Legislaturperiode die Regelsätze und Freibeträge deutlich erhöhen. In die Zukunft gerichtet muss im BAföG ein Nothilfemechanismus verankert werden, der für künftige Ausnahmesituationen im Sinne einer Öffnung des BAföG greift. Internationale Studierende oder wer etwa die Regelstudienzeit oder das Höchstalter für den BAföG-Bezug überschritten hat, sollen dann trotzdem gefördert werden."

Foto: DGB/Kirill Ryzhov/123RF.com