Köln - (straßen.nrw) - Eine Lärmschutzwand hatte sich gelöst und war auf die Fahrbahn
geschlagen. Dabei wurde eine Autofahrerin aus Köln tödlich getroffen.
Erste Untersuchungen haben folgende vorläufige Ergebnisse gebracht:
An der herabgestürzten Lärmschutzplatte (Baujahr: 2007, Größe: 2,50 m mal 5,30 Meter, Gewicht: vier bis fünf Tonnen, Material: Stahlbeton) wurde bereits bei der Montage im Jahr 2007 die Verankerung im Betonrahmen nicht fachgerecht angebracht. Die vorgefundene Konstruktion entspricht nicht der Ausführungsplanung.
Bei der herabgestürzten Lärmschutzplatte wurde eine geschweißte
Winkelkonstruktion verbaut. Schwachpunkt dieser Konstruktion ist eine
angeschweißte Hammerkopfschraube in der Verankerung an der Oberseite der
Lärmschutzplatte (siehe angefügte Fotos).
Diese Konstruktion ist nicht geeignet, die Zugkräfte der Platte aufzufangen.
Die gleiche Konstruktion wurde an sechs weiteren Lärmschutzplatten verbaut.
Die sechs fehlerhaft montierten Lärmschutzplatten werden schnellstmöglich ausgebaut, um eine etwaige Gefährdung auszuschließen. So lange muss der Verkehr auf den beiden äußeren Fahrspuren im Bereich der Unfallstelle gesperrt bleiben.
Die Situation vor Ort legt nahe, dass die geschweißte, fehlerhafte
Konstruktion gewählt wurde, weil die regelkonforme Konstruktion aus
Platzgründen nicht montiert werden konnte.
Nach derzeitigem Erkenntnisstand muss davon ausgegangen werden, dass
es sich um einen mit Absicht herbeigeführten Mangel handelt.
Der Baumangel liegt an einer unzugänglichen, nicht einsehbaren
Stelle und ist ohne Demontage des Bauwerkes ohne Weiteres nicht
kontrollierbar.
Straßen.NRWDie letzte Hauptprüfung der Lärmschutzplatten fand am 17. September
2013 statt. Es wurden keine Mängel festgestellt. Eine Sichtprüfung der
fehlerhaften Konstruktion war aufgrund der verdeckten Lage nicht
möglich. Deshalb ist davon auszugehen, dass auch bei zukünftigen Prüfung
die fehlerhafte Konstruktion nicht aufgefallen wäre.
Da nach jetzigem Erkenntnisstand die fehlerhafte Befestigung zum
Unfall geführt hat, und es keinen Anlass gibt, davon auszugehen, dass an
mehr als den oben genannten sechs Lärmschutzplatten diese Konstruktion
verbaut wurde, besteht bei ähnlichen Bauwerken akut keine Gefahr.
Gleichwohl überprüft der Landesbetrieb, ob es weitere Bauwerke auch an
anderen Standorten mit ähnlichen Konstruktionen in Nordrhein-Westfalen
gibt. Sollte die Standfestigkeit gefährdet sein, werden die
Lärmschutzplatten unverzüglich ausgebaut. Außerdem werden die Kommunen
und das Bundesverkehrsministerium informiert, um auch bundesweit
ähnliche Konstruktionen zu ermitteln.
(Quelle: Straßen.NRW)