Der Beschuldigte war durch Auswertung von Chatverläufen auf einem Handy, welches nach bisherigen Erkenntnissen dem 27-jährigen Beschuldigten aus Münster zuzuordnen ist, in den Fokus der "Ermittlungskommission Rose" gerückt. Den Kriminalisten gelang es dann, den Chat-Teilnehmer zu identifizieren.
Bei der Auswertung der Chatverläufe erlangten die Ermittler Hinweise, die einen dringenden Tatverdacht gegen den Mann aus dem Kreis Warendorf begründeten. Er wird beschuldigt, einen heute elf Jahre alten Jungen in drei Fällen schwer sexuell missbraucht zu haben. Die Taten sollen zwischen Dezember 2019 und März 2020 in Münster oder in der näheren Umgebung von Münster verübt worden sein. Bei dem Jungen handelt es sich um den Sohn der Lebensgefährtin des 27-jährigen Beschuldigten aus Münster. Der 34-Jährige ist zudem dringend tatverdächtig, in den Chats Nachrichten mit kinderpornographischen Inhalten verbreitet zu haben. Unter anderem soll er auch Nacktbilder von einem 7 Jahre alten Jungen verschickt haben.
Die bei der Staatsanwaltschaft Köln ansässige ZAC hatte bereits im Vorfeld gegen den Beschuldigten einen Haftbefehl erwirkt. Zudem folgte ein Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft und erließ einen Beschluss zur Durchsuchung der Wohnung des Beschuldigten. Bei der Durchsuchung wurde umfangreiches Datenmaterial sichergestellt.
Ein
Richter verkündete den Haftbefehl am Samstag. Der Beschuldigte wird
durch einen Anwalt vertreten. Er hat sich bislang nicht zu den Vorwürfen
eingelassen. Der 34-Jährige befindet sich jetzt in Untersuchungshaft.
Polizei Münster