Der Stellungnahme liegt ein unabhängiges Evaluationsgutachten zur
Wirksamkeit des FüPoG durch die Kienbaum Consultants International GmbH
zugrunde. Die Evaluation bestätigt, was Bundesjustizministerin Lambrecht und
Bundesfrauenministerin Giffey mit ihrem Gesetzentwurf erreichen wollen:
Verbindlichen Vorgaben führen zu Verbesserungen. Die feste Quote hat laut
Evaluation zu einem starken Anstieg der Zahlen von Frauen in Aufsichtsräten
geführt und hat auch weitere positive Effekte bei den einbezogenen Unternehmen.
So wurde die gesetzliche Vorgabe von 30 Prozent Frauen in den Aufsichtsräten mit aktuell 35,2 Prozent übertroffen. Unternehmen, die der festen Quote unterliegen, sind zudem für das Thema Gleichstellung zunehmend sensibel, was sich in Besetzungsverfahren und in häufig besser organisierten Strukturen zur Förderung des Aufstiegs von Frauen niederschlägt. Daher empfiehlt das Evaluationsgutachten eine Ausweitung des Geltungsbereichs der festen Quote, um diese positiven Effekte weiterzutragen.
Die Evaluation hat aber auch ernüchternde Ergebnisse bei den Zielgrößen in Vorständen aufgezeigt. Der Frauenanteil in den Vorständen der vom Gesetz betroffenen Unternehmen liegt nur bei 7,6 Prozent. Und die selbst gesetzten Zielgrößen deuten nicht darauf hin, dass die Unternehmen an dieser Situation etwas ändern wollen: Rund 70 Prozent der vom Gesetz betroffenen Unternehmen setzen sich für die Zukunft die Zielgröße „Null“ für den Vorstand. Die geringere Verbindlichkeit wirke sich zudem negativ sowohl auf die Bekanntheit des Gesetzes als auch auf die Erfüllung der Veröffentlichungspflichten und die Höhe der Frauenanteile selbst aus. Die Evaluation empfiehlt daher, verbindlichere Regeln für den Vorstand aufzustellen, um die Wirkung des Gesetzes zu erhöhen.
Bundesjustizministerin Christine Lambrecht erklärt:
„Die Evaluation hat gezeigt, dass wir ohne verbindliche Vorgaben nicht
weiterkommen und sogar Rückschritte zu beobachten sind. Der Frauenanteil in
Vorständen ist zuletzt wieder gesunken. Aus diesem Grund muss die Mindestbeteiligung
von Frauen in Vorständen jetzt endlich Gesetz werden. Lassen Sie uns
qualifizierten und motivierten Frauen endlich die Chancen geben, die sie
verdienen. Die großen Unternehmen in Deutschland müssen endlich auch von Frauen
geführt werden."
Bundesfrauenministerin Franziska Giffey erklärt:
„Diese Evaluation stärkt unsere Forderung nach einer verbindlichen
Mindestbeteiligung von einer Frau in großen Vorständen ab vier Mitgliedern. Wir
können uns nicht zurücklehnen und nochmal etliche Jahre darauf hoffen, dass die
Unternehmen sich höhere Zielgrößen setzen. Freiwillig tut sich nichts. Es ist
an der Zeit, gesetzliche Regeln für mehr Vielfalt und Gleichstellung in den
Chefetagen zu schaffen. Das ist kein Almosen oder gar eine Belastung, sondern
ein wichtiger Schritt für mehr wirtschaftlichen Erfolg und internationale
Wettbewerbsfähigkeit.“
Für den Bereich des öffentlichen Dienstes kommt die Evaluation u. a. zu dem Ergebnis, dass mit der Novellierung des Bundesgremienbesetzungsgesetzes eine deutliche Erhöhung des Anteils von Frauen an den vom Bund bestimmten Mitgliedern in Gremien einhergegangen ist. Auch die Frauenanteile an Führungspositionen im öffentlichen Dienst des Bundes steigen kontinuierlich, jedoch zeigen einige Regelungen des Bundesgleichstellungsgesetzes noch nicht die gewünschte Wirkung. So werden beispielsweise bestehende Vereinbarkeitsangebote noch zu selten von Führungskräften in Anspruch genommen und die Gleichstellungspläne häufig noch nicht zweckentsprechend genutzt. Bei der Besetzung in den Gremien des Bundes hat das Gutachten gezeigt, dass die bereits eingeführten strukturierten Besetzungsprozesse Erfolg gezeigt haben und weitergeführt und gestärkt werden sollten.
Die Bundesregierung hat mit der Stellungnahme alle Handlungsempfehlungen zur Kenntnis genommen und wird diese bei weiteren Maßnahmen prüfen.
Besonders erfreulich sind die Ergebnisse zum Erfüllungsaufwand des Gesetzes. Die Wirtschaft hat eine jährliche Belastung von lediglich rund 43 Tausend Euro durch die gesetzlichen Vorgaben. Dies unterschreitet deutlich die vorherige Schätzung von 248 Tausend Euro.
Die Stellungnahme der Bundesregierung finden Sie hier, die Evaluation hier.