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Hauptangeklagter in Lübcke-Prozess schuldfähig

Der Täter Stephan E. habe einen Hang zur Begehung schwerer Straftaten.

Im Prozess um den Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke hat ein Gutachter den Hauptangeklagten Stephan E. als schuldfähig eingestuft.

Außerdem sehe er die Voraussetzungen für eine Sicherungsverwahrung als erfüllt an, sagte der Sachverständige Norbert Leygraf am Donnerstag im Prozess vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main. E. habe einen Hang zur Begehung schwerer Straftaten.

ald/bro/cfm