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Sexueller Missbrauch - Stellungnahme des Bistums Münster zu Priester A.

Stellungnahme des Bistums Münster zur Berichterstattung in der ZEIT/Christ und Welt vom 19. November 2020

Münster (pbm/sk). In der Ausgabe der ZEIT/Christ und Welt vom 19. November wird über einen Priester berichtet, der mehrfach wegen sexuellen Missbrauchs rechtskräftig verurteilt wurde. Dieser Priester ist Priester des Erzbistums Köln. Er war von 1973 bis 1988 auch im Bistum Münster im Einsatz und lebt heute im Bistum Essen.

 

Das Bistum Münster stellt zu dem Fall und der Berichterstattung Folgendes fest:

Die Verantwortung und die Federführung für die Aufarbeitung und Kommunikation des Falls liegt im Erzbistum Köln. Das Erzbistum Köln hatte im November 2019 die Öffentlichkeit erstmals über den Fall informiert. Das Bistum Münster hat unmittelbar im Anschluss seinerseits die allgemeine Öffentlichkeit mittels einer Pressemittelung informiert. In der Folge gab es mehrere Veranstaltungen in den Pfarreien, in denen Priester A. in seiner Zeit im Bistum Münster im Einsatz war (Westerkappeln, Recklinghausen und Moers), bei denen Vertreter des Bistums (Interventionsbeauftragter, Weihbischöfe und Generalvikar) zu dem Sachverhalt Rede und Antwort gestanden haben. Auf den Veranstaltungen wurden seitens der Vertreter des Bistums die Namen der damaligen Verantwortungsträger im Bistum Münster genannt und Schuld und Verfehlungen eingeräumt. Auch über den Verlauf dieser Veranstaltungen hat das Bistum die allgemeine Öffentlichkeit informiert.

 

Die Vorgänge, die den Einsatz dieses Priesters im Bistum Münster betreffen, sind auch Gegenstand von Untersuchungen der Historikerkommission der Universität Münster, die im Auftrag des Bistums den Umgang mit Fällen sexuellen Missbrauchs und Klerikern seit 1945 untersuchen soll. Das machen die Wissenschaftler in völliger Unabhängigkeit vom Bistum Münster.

 

Das Bistum Essen hat in dieser Woche die Gremien in Bochum-Wattenscheid (Gemeinde Sankt Josef) über das Ergebnis einer Untersuchung zum Einsatz des Ruhestandsgeistlichen informiert. Der Bericht der beauftragten Anwaltskanzlei liegt auch dem Bistum Münster vor.

 

Das Erzbistum Köln hat auf seiner Homepage mit Datum vom 17. November FAQs zu dem Fall eingestellt. Darin wird unter anderem darauf hingewiesen, dass das Bistum Münster Anfragen beantwortet. Im Jahr 2019 war zwischen den Bistümern Essen, Köln und Münster vereinbart  worden, dass ausschließlich das Erzbistum Köln in der Angelegenheit Auskünfte gibt, da der Priester nach wie vor dort inkardiniert ist, also Priester des Erzbistums war und ist. Sämtliche Unterlagen aus dem Bistum Münster zu dem Fall sind daher vom Interventionsbeauftragten des Bistums Münster, Peter Frings, im Jahr 2019 an das Erzbistum Köln für die dort in Auftrag gegebene Aufarbeitung übermittelt worden

 

Diese Unterlagen sind eingeflossen in ein Sondergutachten der Anwaltskanzlei Westpfahl Spilker Wastl zum Fall von Priester A., das federführend vom Erzbistum Köln gemeinsam mit den Bistümern Essen und Münster in Auftrag gegeben wurde. Dem Bistum Münster liegt bis heute lediglich eine Ausarbeitung der Kanzlei vom 1. August 2019 vor, die auch Gegenstand von Beratungen der Bistümer gewesen ist. Endgültige Feststellungen der Kanzlei wurden dem Bistum Münster zu keinem Zeitpunkt übermittelt. Bis heute ist das Bistum Münster über mögliche weitere Erkenntnisse in der Angelegenheit des Pfarrers A. zu keinem Zeitpunkt informiert worden. Das Bistum Münster würde eine unmittelbare Veröffentlichung der Ausarbeitung der Kanzlei Westphal Spilker Wastl zum Fall des Priesters A. begrüßen.

 

Im genannten Artikel der ZEIT/Christ und Welt wird unter anderem im Blick auf den Bischof von Münster, Dr. Felix Genn, die Frage gestellt, wer „zugelassen hat“, dass Pfarrer A. trotz seiner Verurteilungen dennoch „stets Priester blieb“. Schon im November 2019 hat sich Bischof Genn in einem Offenen Brief an die Katholikinnen und Katholiken im Bistum Münster gewandt und darin im Blick auf den Fall des Priesters A. unter anderem Folgendes geschrieben:

„Wie vielen von Ihnen bekannt sein wird, war ich von 2003 bis zu meinem Wechsel 2009 ins Bistum Münster Bischof von Essen. Mir ist bewusst, dass ich als Bischof  letztlich für das verantwortlich bin, was im Bistum geschieht. Dass damals ein Priester in einer Gemeinde seelsorgliche Dienste tun konnte, obwohl bekannt war, dass er mehrfach wegen sexuellen Missbrauchs verurteilt worden war, war ein verheerender Fehler. Mich erschreckt im Rückblick die damals fehlende Einsicht, dass ein Priester grundsätzlich nicht mehr seelsorglich eingesetzt werden darf, wenn er sich solcher Verbrechen schuldig gemacht hat. Heute frage ich mich deshalb: Warum habe ich diesen Fall in all den Jahren in Essen nicht wahrgenommen?

Welche Schwächen und Fehler gibt es in unserem ‚System', dass ein Bischof nicht weiß, wenn ein Priester mit einer solchen Vorgeschichte in einer Gemeinde tätig ist? Haben wir diese systemischen Schwächen heute wirklich beseitigt? Und zentral ist natürlich die Frage, wie es überhaupt sein konnte, dass ein Priester, der mehrfach verurteilt wurde, von Bistum zu Bistum versetzt wurde? Auf diese Fragen habe ich keine einfachen Antworten. Ich weiß nur, dass ich als Bischof von Essen damals Verantwortung trug und deshalb alle um Entschuldigung bitte, die sich jetzt hintergangen oder betrogen fühlen. Insbesondere gilt diese Bitte ausdrücklich denen, die der Priester missbraucht hat und die nicht verstehen können, dass er weiter als Priester tätig sein durfte.“