Psychisch schwer erkrankte Kinder und Jugendliche in Deutschland benötigen laut Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) eine intensivere ambulante Versorgung als bislang.
Mindestens 100.000 Kinder und Jugendliche bräuchten nicht nur eine psychotherapeutische und pharmakologische Behandlung, sondern auch speziellere Hilfen und Unterstützung im Alltag. Auch für ihre Eltern seien Beratung in Krisen und Unterstützung bei der Kooperation mit Behörden und Schulen sowie psychoedukative Trainings notwendig.
Die BPtK fordert deshalb, im Gesundheitsversorgungs-Weiterentwicklungsgesetz (GVWG) klarzustellen, dass der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) eine spezielle Komplexversorgung für psychisch kranke Kinder regeln muss.
„Kinder benötigen spezifische Hilfen und Leistungen, die sich von denen für Erwachsene unterscheiden. Ohne spezielle altersgerechte Hilfen und Leistungen werden aus psychisch kranken Kindern häufig psychisch kranke Erwachsene, die ihr Leben lang beeinträchtigt sind“, erklärte BPtK-Präsident Dietrich Munz.
Der Gesetzgeber hat 2019 beschlossen, ein intensiv-ambulantes, multiprofessionelles Versorgungsangebot zu schaffen, auch um Krankenhausaufenthalte zu vermeiden und zu verkürzen.
Der G-BA arbeitet deshalb aktuell an einer entsprechenden Richtlinie, bisher allerdings nur für Erwachsene. „Eine ambulante Komplexversorgung ist auch für Kinder und Jugendliche dringend erforderlich“, so Munz.
Dazu müsse gesetzlich verankert werden, dass diese Kinder und Jugendliche neben der psychotherapeutischen oder psychiatrischen Behandlung zum Beispiel auch heilpädagogische und sozialarbeiterische Leistungen bekommen können.
Quelle: EB/aha/aerzteblatt.de
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