Münster - (SMS) - Aufgrund des ungebrochenen Infektionsgeschehens verfügt die Stadt Münster strengere Vorschriften für das Tragen von Alltagsmasken an sämtlichen Schulen in Münster. Ab Montag müssen auch alle Lehrkräfte und das weitere Personal sowohl innerhalb der Schulgebäude als auch auf dem Schulgrundstück grundsätzlich eine Alltagsmaske tragen. Betroffen davon sind neben den Lehrerinnen und Lehrern auch Betreuungskräfte und die Schulhausmeisterinnen und Schulhausmeister.
Während die Schülerinnen und Schüler an weiterführenden Schulen bereits bislang in den Schulgebäuden und auf dem Schulgrundstück zum Tragen von Alltagsmasken verpflichtet sind, galten für das Schulpersonal bislang mehrere Ausnahmen. Unter anderem durften Lehrerinnen und Lehrer bei der Einhaltung eines Mindestabstandes von 1,50 Meter in Schulräumen auf Masken verzichten. Ebenso bei Konferenzen oder Besprechungen, wenn der Mindestabstand eingehalten wurde und zusätzlich die Sitzordnung für die spätere Rückverfolgung von möglichen Infektionsketten lückenlos dokumentiert war. Krisenstabsleiter Wolfgang Heuer: „Die ungebrochenen Infektionsvorfälle an den Schulen führen uns zu der Verschärfung der Schutzmaßnahmen. Sie dienen der Gesundheit aller Beteiligten in den Schulen.“
Die entsprechenden Vorgaben werden über die Ergänzung einer Allgemeinverfügung der Stadt Münster heute veröffentlicht und treten ab kommenden Montag in Kraft. Parallel zu den Verschärfungen in Münster hat Heuer sich in einem Schreiben an die Ministerin für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Yvonne Gebauer, für eine Übernahme des Münster-Modells auch auf Landesebene eingesetzt. Heuer: „Natürlich wäre es sehr gut, wenn wir die Regelung landesweit hätten. Diese Erwartung hat inzwischen nicht nur die Stadt Münster gegenüber dem Land geäußert.“
Über die Neuregelungen hinaus empfiehlt der städtische Krisenstab dringend, die Schülerinnen und Schüler an den Grundschulen auch im Unterricht zum Tragen einer Alltagsmaske anzuhalten.