Die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) hat 2019 mit ihrer „Konvention 190“ erstmals ein internationales Übereinkommen gegen Gewalt am Arbeitsplatz beschlossen, das eine weltweit gültige Definition von sexualisierter Belästigung und Gewalt festgelegt. Und die bezieht sich nicht allein auf den Arbeitsplatz, sondern auf die Arbeitswelt insgesamt.
Diese Konvention muss jetzt rasch in der Lebenswelt der Menschen ankommen, denn nur so können sich Männer und Frauen besser gegen Gewalt und sexualisierte Übergriffe in der Arbeitswelt wehren.
Allerdings sind dabei einige Hürden zu nehmen: Die EU-Mitgliedsstaaten müssen das Übereinkommen ratifizieren. Damit sie dies aber überhaupt können, muss die EU, sprich der Europäische Rat der Staats- und Regierungschefs, sie dazu ermächtigen. Doch weil einige Länder die Beschlussfassung in diesem Rat blockieren, liegt das Verfahren insgesamt auf Eis.
Diese Blockade muss aufgebrochen werden: Gerade die COVID 19-Krise hat gezeigt, dass dringender Handlungsbedarf besteht, um insbesondere Frauen vor Gewalt zu schützen. Die EU muss endlich Flagge zeigen und mit gutem Beispiel vorangehen.
Hier findet ihr ein Interview des Bündnis für nachhaltige Textilien mit DGB-Frauen Kollegin Dr. Christina Stockfisch zur Bedeutung der ILO-Konvention 190 für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer weltweit. Sie erklärt auch, wie es mit der Ratifizierung jetzt weitergehen muss.
Appell an Gleichstellungsminister/innen der EU
Wir nehmen die informelle Konferenz der EU-Gleichstellungsminister/innen am 19./20. November 2020 zum Anlass, einen gemeinsamen Appell des Deutschen Gewerkschaftsbundes und des Deutschen Juristinnenbundes zu starten. Darin fordern wir sie auf, durch eine EU-Ermächtigung den Weg frei zu machen für die Ratifizierung und Umsetzung der ILO-Konvention 190 „Übereinkommen über die Beseitigung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt“ durch die Mitgliedsstaaten.
Titelbild: karadesign/DGB