Bund und Länder hatten sich am Mittwochabend angesichts weiter hoher Infektionszahlen auf einen Katalog von Maßnahmen für die Wintermonate geeinigt, um die Coronavirus-Pandemie einzudämmen. Bei Ladenflächen bis 800 Quadratmeter soll je zehn Quadratmeter ein Kunde zulässig sein, ab 800 Quadratmetern dann ein Kunde je 20 Quadratmeter. Abweichungen können Länder zulassen, die eine Inzidenz von weniger als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in sieben Tagen haben. Im Augenblick kommen dafür zwei Bundesländer infrage, nämlich Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern.
Der HDE kritisierte, die Hygienekonzepte im Einzelhandel hätten sich "sowohl in kleinen wie auch in den größeren Räumlichkeiten von Geschäften, Supermärkten, Kaufhäusern und Einkaufszentren bewährt". Die Neuregelung berge zudem Risiken durch Warteschlangen vor den Supermärkten, Modegeschäften oder Kaufhäusern. Zudem verstärkten die anstehenden Kunden dann das Gefühl bei den Verbrauchern, die Waren könnten knapp werden. Die Konsequenz könnten erneut verstärkte Hamsterkäufe im Lebensmittelhandel sein.
Die Bund-Länder-Beschlüsse sehen für den Handel vor, dass künftig auch vor den Läden und auf Parkplätzen eine Maskenpflicht gilt. Zudem müssen Einkaufszentren und Geschäfte durch ein "abgestimmtes Einlassmanagement" verhindern, dass es im Innenbereich von Einkaufspassagen oder Einkaufszentren "zu unnötigen Schlangenbildungen kommt".
jm/muk
© Agence France-Presse