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Drei Jahre und drei Monate Haft für Böllerwerfer

Das Kölner Landgericht verurteilte den 35-Jährigen aus dem Stadtteil Ehrenfeld am Donnerstag unter anderem wegen Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion mit gefährlicher Körperverletzung in 21 Fällen.

Der Böllerwerfer aus dem Fußball-Bundesliga-Spiel zwischen dem 1. FC Köln und Borussia Mönchengladbach im September 2019 muss für drei Jahre und drei Monate ins Gefängnis. Das Kölner Landgericht verurteilte den 35-Jährigen aus dem Stadtteil Ehrenfeld am Donnerstag unter anderem wegen Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion mit gefährlicher Körperverletzung in 21 Fällen.

Zudem hatte der Täter Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verwendet, er machte sich in einem anderen Fall der vorsätzlichen Körperverletzung sowie der Beleidigung schuldig. Bei der Detonation des in Deutschland verbotenen, hochgefährlichen Sprengkörpers waren 21 Personen verletzt worden, darunter zahlreiche Fotografen und Ordner.


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