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FFP-2-Masken für Risikogruppen

Die Bundesregierung gibt FFP-2-Masken für 27 Millionen Menschen aus. In Apotheken können die Berechtigten drei Masken bis Ende des Jahres abholen.

Das Bun­des­ge­sund­heits­mi­nis­ter­ium startet die Ausgabe von partikelfiltrierenden Masken an Menschen mit hohem Risiko eines schweren COVID-19-Verlaufes in den kommenden Tagen. Laut einem Verordnungsentwurf, den Bun­des­ge­sund­heits­mi­nis­ter Jens Spahn (CDU) heute in Berlin vorstellte, soll die Ausgabe im Dezember bereits beginnen.

Damit dies zügig funktioniere, sollen die rund 27 Millionen Anspruchsberechtigte in „einem verein­fach­ten Verfahren“ drei Masken in Apotheken bis Ende des Jahres abholen können. Dafür müsse der Perso­nal­ausweis oder eine „nachvollziehbare Darlegung des Anspruches durch Eigenauskunft“ vorgelegt wer­den.

„Risikogruppen sollen gerade jetzt zur Weihnachtszeit geschützt werden“, erklärte Spahn. Bei dieser ers­ten Abgabe der Masken komme es auf das Vertrauen auch in die Apotheker an: „Die Apotheker kennen ja ihre Kundinnen und Kunden, daher wird in der Apotheke der Anspruch geprüft.“

Für die weiteren zwölf Masken soll es zu Beginn des kommenden Jahres je zwei fälschungssichere Cou­pons geben, die in Apotheken in zwei Zeiträumen eingelöst werden können. Diese Coupons sollen die Krankenkassen sowie die privaten Versicherungsunternehmen versenden. „Der Erstattungspreis für jede Maske beträgt sechs Euro einschließlich aller Zuschläge und inklusive der jeweils geltenden Mehrwert­steuer“, heißt es in dem Referentenentwurf.

Finanziert wird die erste Abgabe der Masken über den Gesundheitsfonds, später sollen die Kosten aus Bundesmitteln erstattet werden. Dabei wird das Bundesamt für Soziale Sicherung 491,4 Millionen Euro an den Nacht- und Notdienstfonds des Deutschen Apothekerverbandes überweisen. Der Verband über­nimmt dann die weitere Prozedere sowie die Abrechnung.

Insgesamt rechnet der Bund für das Verteilen und Abrechnen der Masken mit Kosten von 2,5 Milliarden Euro. Versicherte müssen einen Eigenanteil von jeweils zwei Euro pro Maskenpaket leisten. „Die Eigen­beteiligung soll zur verantwortungsvollen Inanspruchnahme der Berechtigung zum Bezug von Schutz­masken beitragen“, so der Entwurf.

Über die fälschungssichere Ausgabe der Coupons oder Benachrichtigungen hatte es in den vergangenen Tagen Diskussionen mit den Krankenkassen gegeben. Dabei war es unklar, wie die Unterlagen fäl­schungs­­sicher gestaltet werden können sowie wie die Risikogruppen konkret aus den Kassendaten heraus­gefunden werden sollen. Außerdem merkten die Krankenkassen an, in diesem Jahr keine 27 Millionen Briefe mehr verschicken zu können.

Nun soll es einen Textentwurf als Brief an die Versicherten geben, den das Bundesgesund­heits­ministe­rium zur Verfügung stellt. Die nicht personalisierten Coupons wird die Bundesdruckerei auf speziellem Papier erstellen und ent­sprechend an die Krankenkassen ausliefern. „Wir haben uns hier für die pragma­tische Lösung entschieden“, so Spahn.

Anspruch haben Menschen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben sowie eine chronische Erkrankung oder Risikofaktoren haben. Auch dies listet der Referentenentwurf auf: chronisch obstruktive Lungen­er­krankung oder Asthma bronchiale; chronische Herz- oder Niereninsuffizienz; Zerebrovaskuläre Erkran­kung, insbesondere Schlaganfall; Diabetes mellitus Top 2; aktive, fortschreitende oder metastasierte Krebserkrankungen; eine Therapie, die die Immunabwehr beeinträchtigen kann oder eine Organ- oder Stammzellentransplantation oder eine Risikoschwangerschaft.

Dies entspricht der Empfehlung des Gemeinsamen Bundes­aus­schuss, der in der vergangenen Woche eine entsprechenden Empfeh­lung abgegeben hat. Allerdings kann in der derzeitigen Abfrage der Krankenkassendaten der Risikofaktor Übergewicht nicht erfasst werden. „Jedoch treten bei adipösen Personen in vielen Fällen Komorbiditäten entsprechend der genannten Erkrankungen auf“, heißt es in dem Entwurf.

Die Masken, etwa 400 Millionen Stück, sollen vor allem aus der inländischen sowie europäischen Pro­duktion stammen. Auch die jeweiligen Zertifizierungskennzeichnungen listet der Entwurf auf. Die Ver­ordnung wurde im Infektionsschutzgesetz angekündigt und vom Grundsatz her von den Minister­präsi­denten sowie der Bundeskanzlerin am 16. und 25. November beschlossen. Die Verordnung soll am 15. Dezember in Kraft treten.

Quelle: bee/aerzteblatt.de

Foto: /picture alliance, Britta Pedersen